Gewalt in der Kita - Gutachter hält Angeklagte für schuldfähig

Kinder können sich nicht adäquat gegen Misshandlungen durch
Erwachsene wehren. In einer Kita soll eine Erzieherin mehreren
Kindern Gewalt angetan haben - vor den Augen ihrer Vorgesetzten.

Würzburg (dpa/lby) - Im Prozess um mutmaßlich gewalttätige Übergrif
fe
in einem Kinderhaus bei Würzburg hat der psychiatrische
Sachverständige einer der beiden Angeklagten eine konfliktvermeidende
Persönlichkeit bescheinigt. Die 37-Jährige sei intelligent und
versuche, Konflikte informell zu lösen, sagte Psychiater Hans-Peter
Volz am Freitag vor dem Landgericht Würzburg. Die Erzieherin sei im
angenommenen Tatzeitraum einsicht- und steuerungsfähig und zudem
schuldfähig gewesen, ihr Leben sei allerdings geprägt von depressiven
Episoden und einer Panikstörung.

Die frühere Leiterin der betroffenen Kindergartengruppe im Landkreis
Würzburg ist wegen Körperverletzung durch Unterlassen und
Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen angeklagt. Die
Frau soll die mutmaßlichen Übergriffe einer jüngeren Kollegin auf
Kleinkinder mitbekommen, aber sie erst rund ein Jahr später gemeldet
haben. «Ich hatte Angst, dass mir keiner glaubt», hatte sie zu
Prozessauftakt Anfang April gesagt.

Die zweite Angeklagte, eine 30-Jährige, steht wegen Misshandlung von
Kleinkindern vor Gericht. Die Erzieherin soll Ende 2021 ein- bis
zweijährige Kinder absichtlich gequält haben. Die Angeklagte hatte
die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu Prozessbeginn bestritten,
allerdings eingeräumt, sich gegenüber den Mädchen und Jungen in
manchen Situationen unangemessen und inakzeptabel verhalten zu haben.
Die Anklage wirft der 30-Jährigen vorsätzliche Körperverletzung in
acht Fällen, Nötigung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährliche

Körperverletzung und versuchte schwere Misshandlung von
Schutzbefohlenen vor. 

Das psychiatrische Gutachten zur Hauptangeklagten wurde hinter
verschlossenen Türen vorgestellt. Am kommenden Montag sollen die
Plädoyers gehalten werden - zum Schutz der 30-Jährigen ebenfalls
nicht öffentlich. Wann das Urteil verkündet wird, stand zunächst
nicht fest.