Revision im Verfahren gegen Herzmediziner der Berliner Charité

Berlin (dpa) - Das Verfahren gegen einen Oberarzt der Berliner
Charité nach dem Tod zweier Patienten geht in die nächste Instanz.
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft seien in
Revision gegangen, hieß es am Freitag vom Gericht in Berlin. Die
schriftlichen Urteilsgründe lägen noch nicht vor. Der 56 Jahre alte
Herzmediziner war Ende April vom Gericht des Totschlags in zwei
Fällen schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von vier Jahren
verurteilt worden. 

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Facharzt für Innere Medizin in
den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation
einen Patienten und eine Patientin (beide 73) jeweils mit einem
überdosierten Narkosemittel getötet. Das Gericht setzte den
Haftbefehl außer Vollzug, sodass der Arzt nach knapp einem Jahr in
Untersuchungshaft zunächst nicht zurück ins Gefängnis musste. 

Das Gericht war mit seinem Urteil deutlich unter dem Antrag der
Staatsanwaltschaft geblieben. Diese hatte wegen Mordes in zwei Fällen
eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mediziner sowie ein
lebenslanges Berufsverbot beantragt. Die Verteidigung des Arztes
hatte auf Freispruch plädiert. Das Verhalten ihres Mandanten sei
nicht die Ursache für den Tod der jeweils 73 Jahre alten
schwerstkranken Menschen gewesen, so die Rechtsanwältin. Der
Mediziner hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Er habe
beiden zur Leidensminderung ein Sedierungsmittel verabreicht.