Weitere Anklage wegen geplanter Lauterbach-Entführung

In München wirft die Generalstaatsanwaltschaft einem 42-Jährigen vor,
einen Umsturzplan unterstützt zu haben. Ermittler und Gerichte in
mehreren Bundesländern beschäftigen sich bereits mit dem Fall.

München (dpa) - Im Fall einer geplanten Entführung von
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit Waffengewalt hat
die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage erhoben. Einem
42-Jährigen werde Unterstützung einer terroristischen Vereinigung mit
Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zur Last gelegt,
teilte die Behörde am Montag mit. Den Angaben zufolge wird der
Münchner verdächtigt, die sogenannte Kaiserreichsgruppe unterstützt
zu haben. Diese habe die freiheitlich-demokratische Grundordnung der
Bundesrepublik abschaffen wollen. Das Oberlandesgericht München muss
nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Der Mitteilung zufolge soll der 42-Jährige über einen
Kurznachrichtendienst in Kontakt mit der Gruppe gekommen sein, die
bürgerkriegsähnliche Zustände herbeiführen wollte. Die
Bundesregierung habe sie durch ein autoritär geprägtes
Regierungssystem ersetzen wollen. Eine wichtige Rolle sollte dabei
die öffentlichkeitswirksame Entführung Lauterbachs spielen. Der
42-Jährige soll nach Angaben der Ermittler angeboten haben, für den
Umsturz mehrere Tonnen Kriegswaffen und Munition zu beschaffen und
die konstituierende Sitzung der neuen Regierung mit Waffen
abzusichern. Das sei noch vor Gericht zu beweisen, schreibt die
Generalstaatsanwaltschaft.

Vorbild für das neue System sollte die Verfassung des Deutschen
Reiches von 1871 sein, wie die Ermittler mitteilten. Eine
konstituierende Sitzung habe man in Funk und Fernsehen übertragen
wollen. Unruhe wollte die Gruppe demnach mit einem mehrwöchigen
Stromausfall in ganz Deutschland schüren, herbeigeführt durch
gezielte Sabotageakte. Dass dabei Menschen sterben könnten, hätten
die Verschwörer bewusst in Kauf genommen, heißt es in der Mitteilung.
 

Wegen der Umsturzpläne wird bereits am Oberlandesgericht Koblenz
verhandelt. Dabei gehe es um die Hauptakteure, die im Januar 2023 vom
Generalbundesanwalt angeklagt worden seien, teilte die Behörde in
München mit. Weitere Ermittlungsverfahren seien an andere
Generalstaatsanwaltschaften der Länder abgegeben worden. In München
wurde die Anklage vor dem Staatsschutzstrafsenat des
Oberlandesgerichts erhoben.