Experte fordert gesetzliche Regelungen für Roboter Gespräch: Matthias Benirschke, dpa

Roboter, die dazulernen. Computer, die autonome Entscheidungen
treffen. Mit den juristischen Folgen befassen sich Experten bei einer
Tagung in Bielefeld. Vieles müsse noch geregelt werden, erläutert der
Würzburger Jurist Professor Eric Hilgendorf.

Bielefeld (dpa) - Die rasante technische Entwicklung macht nach
Ansicht des Juristen Eric Hilgendorf gesetzliche Regelungen für
Roboter notwendig. «Rechtsprechung brauchen wir, wenn
Gerichtsverfahren entschieden werden müssen», sagte Hilgendorf der
Nachrichtenagentur dpa. «Und es scheint so zu sein, dass es künftig
viele Gerichtsverfahren geben wird rund um Roboter, oder wie wir sie
lieber nennen: autonome Systeme.» Juristen, Informatiker, Philosophen
und Soziologen haben auf einer dreitägigen Tagung bis Mittwoch am
Zentrum für Interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld
über Roboterrecht diskutiert.

«Es gibt dazu schon Urteile. Da geht es vor allem um
Haftungsregelungen zivilrechtlicher Art, also etwa um Schadenersatz»,
sagte der Professor von der Forschungsstelle Robotrecht der
Universität Würzburg. Als Beispiel nannte er den Robodoc-Fall, eine
Operationsmaschine, die vor einigen Jahren bei Operationen
Hüftknochen zu tief ausgefräst hatte. «Hier war es ein einfacher
Fall: Der Hersteller der Maschine musste haften.»

«Jetzt haben wir das Problem, dass die Maschinen immer autonomer
werden. Sie werden korrekt ausgeliefert, lernen im Laufe der Zeit
dazu, leider aber möglicherweise das Falsche», sagte Hilgendorf.
«Wenn daraus ein Schaden entsteht, kann der Hersteller mit starken
Argumenten sagen: Das ist nicht mein Verschulden.»

So sind in Japan erste Pflegeroboter im Einsatz. Die Maschine
übermittelt Daten des Patienten, im Notfall schlägt sie Alarm. «Der
Roboter könnte gelernt haben, ein Schnarchen als harmlos zu erkennen.
Beim nächsten Patienten ist es dann ein Erstickungsanfall, den die
Maschine aber für Schnarchen hält. Wer haftet?»

«Autohersteller arbeiten an selbstfahrenden Fahrzeugen, es gibt
Überwachungsroboter, Industrieroboter», zählte Hilgendorf auf. «In

der Industrie-Robotik versucht man jetzt, Mensch und Maschine direkt
zusammenarbeiten zu lassen. Also zum Beispiel Schweißarbeiten, die
von einem Menschenarm und einem Roboterarm gemeinsam ausgeführt
werden.» Aber kann eine Maschine für jede Bewegung des Menschen
programmiert werden?

«Außerdem nehmen die Möglichkeiten, Technik in Menschen
einzubauen, rasant zu», stellte der Jurist fest, etwa für
Parkinson-Patienten. Bei einigen Patienten komme es durch
Hirnschrittmacher zu Fehlverhalten, etwa wegen eines verstärkten
Sexualtriebs. «Können die dann hinterher sagen, ich war teilweise
unzurechnungsfähig?»

«Schnell kommt in diesem Zusammenhang auch die Frage eines
Rechtsschutzes für Roboter auf», bedauerte Hilgendorf. «Wenn man
Maschinen beibringt, Emotionen zu simulieren, wird bei vielen
Menschen das Bestreben geweckt, diesen Roboter zu schützen.» Die
simple Urform sei Mitte der 90er Jahre das Tamagotchi gewesen.
«Maschinen irgendwelche Rechte einzuräumen, ist aus juristischer
Sicht aber natürlich absurd.»

Andersherum könne sich auch die Forderung ergeben, Roboter bei
Fehlverhalten zur Rechenschaft zu ziehen. «Theoretisch könnte man
auch einen Roboter bestrafen. Aber Sinn von Strafen ist ja
Prävention», erinnerte der Jurist. «Man sollte hier nicht
vermenschlichen, etwa wie im Film "I, Robot". Das ist
Science-Fiction, aber keine seriöse juristische Fragestellung.»

Derzeit drehe sich die Debatte ohnehin weniger um Haftung, sondern
mehr um Datenschutz. «Die autonomen Systeme müssen ja ständig Daten
von ihrem Gegenüber und der Umgebung aufnehmen. Was passiert damit?»

# dpa-Notizblock

## Orte
- [Tagung](Wellenberg 1, 33615 Bielefeld)
- [Forschungsstelle Robotrecht](Domerschulstraße 16, 97070 Würzburg)

## Internet
- [Informationen der Uni Bielefeld zur Tagung](http://dpaq.de/MB5SE)

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