Erstmals Betretungsverbot für Personal in Gesundheitsbranche verhängt

Potsdam (dpa/bb) - Erstmals sind in Brandenburg Betretungsverbote für
zwei ungeimpfte Mitarbeiter in der Gesundheitsbranche verhängt
worden. Sie können damit nicht mehr in ihrer Arbeitsstätte tätig
sein. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Potsdam bestätigte
am Sonntag, dass es sich um die ersten beiden Fälle in dem Bundesland
handle, über die zuvor die «Märkische Oderzeitung» (Print/Samstag)

berichtete. Es seien jeweils Einzelfall-Entscheidungen, die die
Behörden vor Ort träfen. Für das Pflege- und Gesundheitspersonal gilt

seit Mitte März eine Corona-Impfpflicht.

Wie die «Märkische Oderzeitung» berichtete, teilte der Kreis
Oder-Spree am Freitag mit, dass Ende Juni das Betretungsverbot für
zwei Personen verhängt worden sei - diese wollten sich auch künftig
nicht impfen lassen. Da die Einrichtungsleitung mitgeteilt habe,
geeignetes Ersatzpersonal eingestellt zu haben, bestehe kein Engpass
und kein Grund für eine weitere Ausnahme von der Impfpflicht. Der
Sprecher der Kreisverwaltung war am Wochenende nicht erreichbar.

Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, in Arztpraxen und bei
ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten
Mitte März nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus voll geimpft
oder kürzlich genesen sind. Fehlt der Nachweis, muss die Einrichtung
das Gesundheitsamt informieren. Es kann den Betroffenen verbieten,
ihre Arbeitsstätte zu betreten oder ihre Tätigkeit weiter auszuüben.

Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen
können, gilt eine Ausnahme.

Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei landesweit
angelaufen, sei aber äußerst komplex, sagte der Ministeriumssprecher.
Ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot sei «das letzte Mittel».
Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hatte
im Juni im Landtag gesagt, die Gesundheitsämter übten ihren
Ermessensspielraum stets mit Augenmaß aus. Nach dem Stand vom 9. Juni
gab es laut Ministerium in den betroffenen 1640 Einrichtungen im Land
knapp 8000 Mitarbeiter, die keinen Immunitätsnachweis vorgelegt
haben.