Bisher elf Häftlinge nach Cannabis-Teillegalisierung entlassen

In Rheinland-Pfalz müssen im Rahmen der Cannabis-Legalisierung rund
9800 Strafakten geprüft werden. Schon in den ersten Tagen nach
Inkrafttreten des Gesetzes wurden Häftlinge entlassen.

Mainz (dpa/lrs) - Im Rahmen der Cannabis-Teillegalisierung sind
bislang in Rheinland-Pfalz elf Personen aus dem Strafvollzug
entlassen worden. Die Entlassungen seien im Fall von noch nicht
vollständig vollstreckten Strafen für Handlungen erfolgt, die seit
dem 1. April nicht mehr strafbar seien, teilte das Justizministerium
in Mainz mit. Zuvor hatte die «Rhein-Zeitung» darüber berichtet. Der

Großteil der Entlassungen sei schon in der vergangenen Woche im
Zusammenhang mit einer Feiertagsamnestie zu Ostern erfolgt, ein
Häftling sei am 1. April freigekommen, zwei weitere am Dienstag
(Stand: Nachmittag des 4. April).  

Insgesamt müssen in Rheinland-Pfalz wegen des Cannabis-Gesetzes rund
9800 Strafakten geprüft werden, wegen der in dem Gesetz vorgesehenen
Amnestieregelung für Altfälle. Wann die Prüfung all dieser Verfahren

abgeschlossen ist, kann laut Justizministerium noch nicht gesagt
werden. In vielen Fällen seien gerichtliche Entscheidungen
erforderlich. 

Das sei immer dann der Fall, wenn Gesamtstrafen verhängt worden
seien, also Strafen wegen mehrerer Taten wie etwa Cannabis-Besitz und
Körperverletzung. Diese Strafen müssten nun gegebenenfalls reduziert
werden. «Diesen gerichtlichen Entscheidungen muss ein geregeltes
Verfahren unter Beachtung der Rechte des Betroffenen vorausgehen»,
erklärte das Ministerium. «Das kann einige Wochen Zeit in Anspruch
nehmen.»

Den betroffenen Verfahren werde ein gewisser Vorrang eingeräumt. Weil
währenddessen aber nicht die Verfolgung schwerer Kriminalität bei den
Staatsanwaltschaften an Bedeutung verliere, könne aktuell weniger
Zeit für die Bearbeitung weniger schwerer Kriminalität bleiben,
teilte das Ministerium weiter mit.