Cannabis auf Volksfesten in Niedersachsen und Bremen oft nicht erlaubt

Die Legalisierung von Cannabis treibt auch die Volksfeste in
Niedersachsen und Bremen um. Bisher sind sich viele Veranstalter beim
Umgang mit der Droge einig.

Hannover/Bremen (dpa/lni) - Cannabis darf auf vielen Volksfesten in
Niedersachsen und Bremen vorerst nicht geraucht werden. Das geht aus
einer stichprobenartigen Umfrage der Deutschen Presse-Agentur hervor.
Doch noch nicht überall sind sich die Veranstalter sicher, wie sie
mit der Droge umgehen wollen.

Von der Cannabis-Legalisierung zum 1. April waren zuerst die
Osterwiese in Bremen und das Frühlingsfest in Hannover betroffen. Das
Cannabisgesetz besagt, dass der Konsum der Droge in unmittelbarer
Nähe von Minderjährigen verboten ist.

Verbote in Bremen, Hannover und Goslar

In der Hansestadt fiel die Legalisierung gar mitten in den
Veranstaltungszeitraum vom 22. März bis 7. April. Ein Sprecher des
Wirtschaftsressorts sagte, dass dort der Sicherheitsdienst angehalten
sei, Menschen, die Cannabis konsumierten, «auf die Rechtslage
hinzuweisen und deutlich zu machen, dass ein Konsum auf dem von
Minderjährigen gut besuchten Festgelände weitgehend ausgeschlossen
ist». Probleme habe es nicht gegeben.

In Hannover, wo das Frühlingsfest seit dem 30. März und noch bis zum
21. April läuft, wurde Cannabis auf dem gesamten Gelände verboten.
Die Veranstalter machten dazu von ihrem Hausrecht Gebrauch. «Wir
haben viele Kindergeschäfte auf dem Platz und auch viele Besucher,
die im Kindesalter sind», sagte ein Sprecher zur Begründung.

Noch unentschlossen ist die Stadt beim Umgang mit Cannabis auf dem
vom 28. Juni bis zum 7. Juli stattfindenden Schützenfest. «Wir prüfen

das Thema gerade», teilte eine Sprecherin der Landeshauptstadt der
dpa mit. In direkter Nähe zum Schützenplatz gebe es eine Kita und
eine Schule, außerdem würden wegen der Sommerferien viele Kinder und
Jugendliche auf dem Fest erwartet.

Klarheit herrscht hingegen für das Schützen- und Volksfest, das vom
28. Juni bis 7. Juli in Goslar stattfindet. Dort soll Cannabis auf
dem Festplatz sowie im Bereich der ein Ein- und Ausgänge verboten
werden. Das Fest sei eine Familienveranstaltung und lade tausende
junger Menschen und insbesondere Kindern ein, sich zu vergnügen und
Spaß zu haben, sagte der Vorsitzende des Volksfestvereins, Sven
Schneider.

Keine Verbotszonen in Osnabrück

Keine Verbotszonen soll es auf der Maiwoche in Osnabrück geben, die
vom 8. bis 20. Mai stattfindet. «Als Veranstalter der Osnabrücker
Maiwoche (8. bis 20.5.2024) halten wir uns strikt an die gesetzlichen
Vorschriften», betonte allerdings ein Sprecher der
Marketinggesellschaft.

Andere Volksfeste, die erst später im Jahr stattfinden, wollen sich
mit ihrer Entscheidung Zeit lassen. «Zu möglichen Auswirkungen, die
dieses neue Gesetz auf Veranstaltungen wie unseren Großmarkt haben
könnte, darüber können wir aktuell noch gar nichts sagen», sagte ei
n
Sprecher der Stadt Vechta, wo im August der Stoppelmarkt stattfindet.
Erst, wenn die ersten großen Märkte stattgefunden hätten, werde «ma
n
vielleicht auch beurteilen können, ob spezielle Regelungen in der
Marktordnung sinnvoll wären». 

Ähnlich äußerte sich die Stadt Oldenburg, wo von September bis
Oktober der Kramermarkt stattfindet. Bis dahin solle das Thema unter
anderem mit den Schaustellern besprochen werden. «Unser Marktmeister
wird beispielsweise im Juni an einer Referententagung der größten
Volksfeste Deutschlands teilnehmen», sagte ein Sprecher.