Ministerium: Wenige Vorfälle nach Cannabis-Freigabe im Saarland

Rund eine Woche ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene
nun legal. Wie bewertet das Innenministerium die ersten Tage?

Saarbrücken (dpa/lrs) - In der ersten Woche nach der
Cannabis-Legalisierung hat es im Saarland nur wenige Einsätze im
Zusammenhang mit der neuen Rechtslage gegeben. Wie eine Abfrage bei
den Polizeiinspektionen Neunkirchen, Saarbrücken-Stadt und
Saarbrücken-Burbach ergab, wurde lediglich eine Person mit einer
Haschischplatte aufgegriffen, deren Gewicht über der erlaubten Menge
lag. Das teilte das saarländische Innenministerium auf Anfrage mit. 

Zudem ermittle die Fachdienststelle gegen Rauschgiftkriminalität in
einem Fall, bei dem am 2. April Cannabis an einen Jugendlichen
verkauft worden sein soll. Weitere Vorkommnisse seien in Bezug auf
die Legalisierung nicht bekannt, hieß es. Für eine valide
Einschätzung sei es so kurz nach der Legalisierung aber noch zu
früh. 

Ein großer Teil des Cannabis-Gesetzes des Bundes ist seit dem 1.
April in Kraft. Cannabis wurde damit nach jahrzehntelanger Diskussion
legal, Besitz und Anbau sowie der Konsum sind für Volljährige mit
zahlreichen Vorgaben erlaubt. Kiffen im öffentlichen Raum ist unter
anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite zu solchen
Einrichtungen verboten.

Erst zum 1. Juli 2024 werden allerdings nicht kommerzielle
Anbauvereinigungen für Volljährige erlaubt. In denen dürfen bis zu
500 Mitglieder Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander
zum Eigenkonsum abgeben - im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied.