Zunächst keine größeren Polizeieinsätze nach Cannabis-Freigabe

Seit 1. April ist Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste
der verbotenen Substanzen gestrichen. Größere Zwischenfälle wurden
laut Polizei in den ersten Tagen nicht bekannt.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Dem Landeskriminalamt sind nach eigenen Angaben
in den ersten Tagen nach der Cannabis-Freigabe keine größeren
Einsatzmaßnahmen der Polizei oder Zwischenfälle in Hessen bekannt.
Die konkreten Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen seien von
der Ausgestaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und
Verwaltungsvorschriften abhängig, erklärte das LKA. «Grundsätzlich

ist nicht mit einer Entlastung, sondern weiterhin mit einem hohen
Aufwand für die Polizei zu rechnen», sagte ein Sprecher. Die
Neuerungen führten zu einem erheblichen behördlichen Kontrollaufwand
und zu zahlreichen neuen Streitfragen.

Legal ist seit dem 1. April der Besitz von 50 Gramm Cannabis in einer
Wohnung und 25 Gramm im öffentlichen Raum. Bei geringfügiger
Überschreitung könnten Bußgelder verhängt werden, bei einem Besitz

von mehr als 60 Gramm handele es sich um eine Straftat, teilte das
LKA mit. Delikte wie die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem
Einfluss berauschender Substanzen seien unverändert relevant.

In den vergangenen Tagen hatten mehrere hessische Polizeipräsidien
gewarnt, dass Cannabis ebenso wie Alkohol ein Rauschmittel sei, das
die Sinne trübe und die Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr
beeinflusse. Für das Führen von Fahrzeugen sei aktuell ein Grenzwert
von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Werde
dieser Wert überschritten und im Körper nachgewiesen - was noch
mehrere Tage nach einem Konsum möglich sei - drohten eine Geldbuße,
ein Punkteeintrag sowie die Verhängung eines Fahrverbotes. Bei
Verkehrsunfällen sei zudem mit zivilrechtlichen
Schadensersatzansprüchen zu rechnen.