Kaum noch Corona-Verfahren an Sachsens Verwaltungsgerichten

Die Klageflut gegen staatliche Schutzmaßnahmen ist Geschichte. An
Sachsens Verwaltungsgerichten sind die Aktenberge nahezu abgearbeitet
- mit einer Ausnahme.

Dresden (dpa/sn) - Vier Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie gehen
bei den sächsischen Verwaltungsgerichten so gut wie keine Klagen
gegen Schutzmaßnahmen mehr ein. Allerdings gibt es Restbestände, vor
allem am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen. «Momentan sind noch
rund 50 Verfahren mit Corona-Bezug anhängig», sagte ein
Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Bei etwa der Hälfte
davon werde dazu die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVG)
in der Sache abgewartet - bisher habe das BVG alle Auffassungen des
OVG bestätigt.

Am Verwaltungsgericht Dresden sind noch sechs Klagen anhängig. Dabei
geht es nach Angaben eines Sprechers etwa um das Nutzungsverbot eines
Spa-Bereichs, um Entschädigung oder um Auszahlungen nach
Coronavirus-Testverordnung. «Insgesamt ist die Bilanz seit 2020
rückläufig.» Die Klageeingänge sanken von damals 54 über 12 und 5
in
den Folgejahren auf zwei 2023. 

«In diesem Jahr war es bisher eine.» Dazu komme eine einstellige Zahl
an Verfahren aus dem Versammlungsrecht mit Corona-Hintergrund wegen
pandemiebedingter Auflagen - bisher ohne einen Erfolg. In 175
erledigten Eilverfahren ging es um Ladenöffnungen, Hygieneauflagen
wie Masken- oder Testpflicht, Zugang zu öffentlichen und privaten
Einrichtungen, die Gültigkeit von Genesenenbescheinigungen oder
Impf-Priorisierungen. 

2021 waren es 39, 2022 dann 69 - hauptsächlich Verfahren wegen
Genesenenbescheinigungen - sowie etwa 15 Verfahren aus dem
Versammlungsrecht wegen Auflagen. In zwei Fällen wurde der Klage
stattgegeben, in einem zum Teil. Zudem sind noch 41 andere Verfahren
mit Corona-Bezug anhängig. In den meisten, «wenn nicht in allen
dieser Fälle» gehe es um Corona-Hilfen oder inzwischen deren
Rückforderung, sagte der Sprecher. Insgesamt sei es «ein buntes
Sammelsurium aus allen möglichen Rechtsgebieten».

Am Verwaltungsgericht Leipzig wurden Rechtsstreitigkeiten um
Corona-Maßnahmen nur bis Mitte 2022 statistisch erfasst. 2020 gingen
52, im Jahr darauf 77 und in der ersten Hälfte 2022 nochmals 55
Verfahren zu Einschränkungen von Rechten aufgrund der Pandemie ein.
Sie sind nach Angaben eines Sprechers «mehr oder weniger vollständig»

abgearbeitet. Vorrangig wurde um Beschränkungen des Einzelhandels und
Dienstleistungssektors sowie der Versammlungsfreiheit gestritten. 

Allerdings: «In einem Rechtsgebiet spielt die Pandemie noch eine
größere Rolle, «dem der staatlichen Subventionen», sagte der
Sprecher. Aufgrund der vielen Programme von Bund und Ländern für die
Wirtschaft und Bewilligungen in Hunderttausenden Fällen allein in
Sachsen «gibt es mittlerweile zahlreiche Streitigkeiten um die
Rückforderungen der entsprechenden Geldleistungen». In diesem Bereich
nähmen die Eingänge deutlich zu.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz indes hat das Thema Corona
abgeschlossen. Die Fälle betrafen angeordnete Schließungen von
Ladenlokalen, Fitnessstudios, Sauna oder Schwimmbad oder
Prostitutionsstätte, wie eine Sprecherin mitteilte. Spätere Verfahren
betrafen eine Vielzahl von Eilverfahren um Anordnungen von Quarantäne
oder die Verlängerung des Genesenenstatus - die meisten waren
erfolglos.

Am OVG gab es insgesamt 518 Verfahren im Kontext der Pandemie. Der
Höhepunkt war 2021 mit 254 nach 186 im Jahr zuvor. 81 waren es 2022.
«In der Anfangszeit waren Schließungen und Lockdowns in
unterschiedlicher Ausprägung der Schwerpunkt, limitierte
Öffnungszeiten und Flächenvorgaben», sagte ein Sprecher. «Das betra
f
alle, Gaststätten, Hotels, Friseure, Elektronikmärkte, queerbeet.» 


Auch Skurriles sei darunter gewesen wie das Ansinnen, Silvester alte
Böller aus dem Keller zu holen trotz Feuerwerksverbots. Eine «gewisse
Rolle» hätten zudem Demonstrationsverbote oder
Demonstrationseinschränkungen gespielt, und die Maskenpflicht mit
Schulen als Schwerpunkt. Der Abschluss sei die Impfpflicht gewesen.
«Man kann sagen, dass 40 Prozent der Verfahren, wo
Corona-Verordnungen angegriffen werden, noch im Kontrollverfahren
sind.» 

Der Rest seien Beschwerden und da gehe es eigentlich immer um
Schadenersatz. So machten Kaufhäuser oder Hotels Einbußen geltend,
weil sie vom Staat zu wenig bekommen hätten - und auch mit Eingriffen
wie Beschränkungen bei Gottesdiensten oder der Limitierung bei
Beerdigungen beschäftigten sich Richter noch.