Prozess um Sterbehilfe - Haftstrafe für Arzt

Ein Arzt überlässt einer Frau, die jahrelang an schweren Depressionen
leidet, Medikamente. Er habe ihr den Wunsch um Sterbehilfe nicht
abschlagen können, betont der Mediziner. Richter urteilen anders.

Berlin (dpa) - Ein Berliner Arzt ist im Prozess zu einem umstrittenen
Sterbehilfe-Fall zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt
worden. Das Landgericht Berlin sprach den 74-Jährigen am Montag des
Totschlags schuldig. Die 37-jährige Frau, der er geholfen hat, war
aus Sicht der Richter wegen ihrer Depression nicht zur freien
Willensbildung in der Lage. Der Mediziner habe «die Grenzen des
Zulässigen überschritten», sagte Richter Mark Sautter. Das Urteil ist

nicht rechtskräftig. Der Arzt hatte bereits zu Prozessauftakt
angekündigt, dass er im Fall einer Verurteilung Rechtsmittel
einlegt. 

Die Studentin der Tiermedizin hat nach dem Urteil Anfang Juni 2021
Kontakt zu dem Arzt aufgenommen. Knapp zwei Wochen später stellte der
Mediziner ihr die tödlich wirkenden Tabletten zur Verfügung, die sie
jedoch erbrach. Am 12. Juli 2021 legte der Arzt dann der 37-Jährigen
in einem Hotelzimmer eine Infusion mit einem tödlich wirkenden
Medikament. Diese hat die Frau laut Urteil selbst in Gang gebracht -
und starb wenig später.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun
Monaten gefordert, die Verteidigung Freispruch. Der Arzt hatte vor
Gericht erklärt, er habe zu keinem Zeitpunkt an der «Urteils- und
Entscheidungsfreiheit» der Frau gezweifelt. Er habe bei ihr «die
große seelische Not und die Entschlossenheit» gesehen, notfalls einen
Gewaltsuizid zu begehen. Sein Verteidiger im Plädoyer kritisiert,
dass es keine gesetzliche Regelung gibt. 

Der frühere Hausarzt gehört einer Sterbehilfeorganisation an und ist
in einem früheren Prozess um Sterbehilfe freigesprochen worden. In
dem Fall ging es um eine Frau, die an einer chronischen
Darmerkrankung litt. Der Patientenwille sei zu achten, hieß es im
März 2018 im Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) später
bestätigte.