Krank nach Corona-Impfung - Astrazeneca zu Auskunft verurteilt

Nach einer Corona-Impfung erkrankt eine Frau aus Oberfranken schwer.
Vom Hersteller Astrazenca fordert sie Schadenersatz und
Schmerzensgeld. Nun hat sie einen Teilerfolg erzielt.

Bamberg (dpa) - Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden
hat eine Frau aus Oberfranken einen Teilerfolg gegen den Hersteller
Astrazeneca erzielt. Eine Zivilkammer des Oberlandesgerichts (OLG)
Bamberg verurteilte das Unternehmen am Montag zu einer umfassenden
Auskunft über Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs «Vaxzevria»,
wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Zivilprozess gehört zu den
ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.

Das Unternehmen muss laut der nun getroffenen Entscheidung Daten zu
allen bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zur
Verfügung stellen sowie zu sämtlichen weiteren Erkenntnissen, die für

die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs
von Bedeutung sein können, «soweit diese das
Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) betreffen». Die
Auskünfte müssen für den Zeitraum vom 27. Dezember 2020, der
Zulassung des Impfstoffs, bis zum 19. Februar 2024 erfolgen.

Die 33 Jahre alte Klägerin hatte sich im März 2021 mit dem
Covid-19-Vakzin von Astrazeneca impfen lassen und danach eine
sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma,
letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Sie fordert
von dem britisch-schwedischen Unternehmen Schmerzensgeld und
Schadenersatz. Während des Verfahrens kam die nun erfolgreiche
Auskunftsklage hinzu.

Der Anwalt der Frau, Volker Loeschner, sagte am Montag der Deutschen
Presse-Agentur, dass seine Mandantin und er über die Entscheidung des
Gerichts sehr glücklich seien. Er gehe davon aus, dass nach diesem
Erfolg weitere Auskunftsklagen in ähnlichen Verfahren folgen werden.
Die von Astrazeneca zur Verfügung zu stellenden Daten könnten für
weitere bereits laufende und künftige Verfahren relevant sein, sagte
Loeschner. Im Grunde muss Astrazenenca die Daten demnach sofort zur
Verfügung stellen. Er wolle dem Unternehmen aber eine Frist von
mehreren Wochen setzen, sagte Loeschner. 

Der Gerichtssprecher wies darauf hin, dass sich die zu erteilenden
Auskünfte nur auf die Erkrankung der Klägerin beziehen. Von
Astrazeneca zur Verfügung gestellte Daten seien zudem zunächst nur
den Klageparteien zugänglich. Die 33-Jährige hatte mit ihrer Klage
auch Auskünfte von Astrazeneca zu allen Wechselwirkungen mit dem
Impfstoff verlangt. Dies lehnte der Senat aber ab. Eine Revision
gegen das Teilurteil ließ er nicht zu. Das Unternehmen kann gegen die
Entscheidung unter Umständen noch Nichtzulassungsbeschwerde zum
Bundesgerichtshof stellen, um doch noch ein Revisionsverfahren zu
erreichen.

Das Schadensersatz- und Schmerzensgeldverfahren der Klägerin läuft
weiter. Die Frau fordert von Astrazeneca mindestens 250 000 Euro
Schmerzensgeld sowie 17 200 Euro für einen Verdienstausfall und bis
zu 600 000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Die Anwälte von
Astrazeneca schlossen einen Vergleich mit der Klägerin bislang aus
und verwiesen auf die Entscheidung des Landgerichts Hof.

Dieses hatte die Klage der Frau in erster Instanz abgewiesen, da es
weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im
Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die
Frau Berufung ein. Eine Sprecherin von Astrazeneca hatte zuvor
mitgeteilt: «Unser Mitgefühl gilt denjenigen, die gesundheitliche
Beschwerden gemeldet haben.» Die Patientensicherheit habe höchste
Priorität. Zudem hätten die Aufsichtsbehörden strenge Standards, um
die sichere Anwendung aller Arzneimittel einschließlich Impfstoffen
zu gewährleisten. «Arzneimittelbehörden auf der ganzen Welt haben
bestätigt, dass die Vorteile einer Impfung mit unserem
Covid-19-Impfstoff Vaxzevria die Risiken der extrem seltenen
potenziellen Nebenwirkungen überwiegen.»