Kommission gibt Empfehlungen zu Strafbarkeit von Abtreibungen ab

Sollen Schwangerschaftsabbrüche künftig nicht mehr unter Strafe
stehen? Mit dieser schwierigen Frage haben sich Experten monatelang
auseinandergesetzt. Am Montag wollen sie ihre Ergebnisse vorstellen.

Berlin (dpa) - In der Debatte um neue Regeln für
Schwangerschaftsabbrüche werden Empfehlungen einer Expertenkommission
erwartet. Einem «Spiegel»-Bericht zufolge will eine Arbeitsgruppe
unabhängiger Experten der Bundesregierung die generelle Straffreiheit
von Schwangerschaftsabbrüchen innerhalb der ersten zwölf Wochen
empfehlen. Das Nachrichtenmagazin bezog sich auf den Abschlussbericht
der Kommission, die die Bundesregierung mit der Prüfung dieser Frage
beauftragt hatte. Laut «Spiegel» legen die Experten der
Bundesregierung nahe, die grundsätzliche Rechtswidrigkeit von
Abbrüchen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen zu überdenken.
Offiziell vorgestellt wird der Bericht am kommenden Montag.

Das Gesundheits- und das Familienministerium wollten den
«Spiegel»-Bericht auf Anfrage zunächst nicht kommentieren und
verwiesen auf eine geplante Vorstellung der Kommissions-Empfehlungen
in der kommenden Woche. Das Familienministerium von Lisa Paus (Grüne)
erinnerte an die Unabhängigkeit der Experten und die Vertraulichkeit
der besprochenen Inhalte. «Die Kommission wird die Ergebnisse ihrer
Arbeit am 15. April in Form eines Abschlussberichts der
Bundesregierung vorlegen. Dieser Abschlussbericht wird nicht nur die
Ergebnisse und etwaige Handlungsempfehlungen beinhalten, sondern auch
die entsprechenden Begründungen», hieß es dazu. 

Die Bundesregierung hatte die Kommission kurz nach ihrem Amtsantritt
eingesetzt. Sie sollte prüfen, ob Schwangerschaftsabbrüche weiterhin
im Strafgesetzbuch geregelt werden sollen. Eine Abtreibung ist in
Deutschland nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich
strafbar, es sei denn, sie findet innerhalb der ersten zwölf Wochen
statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen. Nicht strafbar ist
ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er
wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Familienministerin Paus
hatte in der Vergangenheit mehrfach angedeutet, dass sie sich eine
Neuregelung vorstellen könne. 

Die rot-grün-gelbe Bundesregierung hatte bereits im ersten Jahr ihrer
Amtszeit eine weitreichende Gesetzesänderung im Zusammenhang mit
Schwangerschaftsabbrüchen auf den Weg gebracht: Sie schaffte den
umstrittenen Paragrafen 219a ab, der zuvor das «Werbeverbot» für
Abtreibungen geregelt und immer wieder dazu geführt hatte, dass
Ärztinnen und Ärzte sich strafbar machten, wenn sie öffentlich
Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellten.
Eine Abschaffung von Paragraf 218 wäre noch weitreichender, da er
Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich nicht mehr unter Strafe
stellen würde. Eine solche Neuregelung lehnen AfD und Union strikt
ab.