Kiffen am Kinderkarussell? Debatte um Regeln für Volksfeste

München (dpa/lby) - Der Frühling ist da, Schausteller und Wirte
rüsten sich für die ersten Volksfeste, mancherorts drehen sich schon
die Karussells. Die Volksfestsaison hat begonnen - darf auch gekifft
werden? Die meisten Veranstalter bleiben eine Antwort auf die Frage
nach einem möglichen ausdrücklichen Cannabis-Verbot für die Feste
schuldig - sind aber weitgehend einig: Kiffende passen nicht auf ein
Volksfest. 

Das Cannabis-Gesetz beinhaltet für Volksfeste keine Regeln. Viele
Veranstalter zitieren aber die Vorgabe des Gesetzes, dass
Cannabis-Konsum in unmittelbarer Nähe von Kindern und Jugendlichen
nicht erlaubt ist - und Volksfeste seien nun einmal Familienfeste. 

In Nürnberg und in Augsburg am Plärrer laufen die Volksfeste seit
Ende März. Dort heißt es, Cannabis sei bisher kein Thema gewesen.
«Bislang haben derartige Vorfälle die Polizei nicht beschäftigt»,
sagt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord. Auch in
Nürnberg heißt es bei der Polizei: «Seit Beginn des diesjährigen
Frühlingsfestes kam es zu keinerlei Auffälligkeiten im Hinblick auf
die kürzlich erfolgte Cannabis-Legalisierung.» 

Aus vielen Städten heißt es, man sei intern sowie mit den
Sicherheitsbehörden im Austausch - und blicke auch auf die
Erfahrungen aus anderen Kommunen.

Für das Oktoberfest mit rund sechs Millionen Besuchern aus aller Welt
gibt es noch keine spezielle Regelung, ebenso wenig beim zweitgrößten
Volksfest Bayerns in Straubing, dem Gäubodenvolksfest mit im
vergangenen Jahr gut 1,3 Millionen Gästen. Wie dort künftig mit
Cannabis umgegangen werden soll, will die Stadt Straubing prüfen, wie
ein Sprecher sagte. 

Der Münchner Wirtschaftsreferent und Wiesnchef Clemens Baumgärtner
(CSU) verweist darauf, dass die Wiesn ein Fest für alle sei. «Dazu
gehören auch Kinder und Jugendliche. Wir bewerben ja die Wiesn als
familienfreundlich. Und das Gesetz sagt Kinder und Jugendliche sind
zu schützen. Daraus schließe ich: Wiesn und Kiffen geht nicht
zusammen.»