Getöteter Arzt arbeitete mit psychisch kranken Kriminellen

Ein Arzt einer psychiatrischen Klinik wird auf dem Krankenhausgelände
getötet. Kurz darauf nehmen Polizisten einen blutverschmierten
Verdächtigen fest. Ob er den Arzt kannte, wird nun ermittelt.

Wasserburg am Inn (dpa) - Ein in Oberbayern auf dem Gelände einer
psychiatrischen Klinik getöteter Mediziner arbeitete als Forensikarzt
mit psychisch kranken und suchtkranken Straftätern. «Er hat nur mit
Rechtsbrechern gearbeitet, im Maßregelvollzug», sagte eine Sprecherin
des Regierungsbezirks Oberbayern am Dienstag in München. Der Bezirk
ist Träger der betroffenen Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie,
psychosomatische Medizin, Geriatrie und Neurologie in Wasserburg am
Inn (Landkreis Rosenheim). Der 64-Jährige war nach Dienstende am
Montagabend mutmaßlich von einem 40-Jährigen mit einem Küchenmesser
angegriffen und tödlich verletzt worden.

Die Hintergründe der Attacke waren zunächst unklar. Ob der unweit des
Tatorts festgenommene Verdächtige den Arzt kannte oder gar Patient
der Klinik war, wollten die Ermittler klären. 

Nach Angaben der Bezirkssprecherin war das Opfer seit vielen Jahren
in der Klinik beschäftigt. Ob der Mann vor der Tat bedroht worden
sei, wisse sie nicht - dem gehe die Polizei nach.

Das Klinikgelände sei ein offenes Areal. «Der überwiegende Teil der
psychisch kranken Menschen bei uns ist kein Rechtsbrecher», sagte die
Sprecherin. Vielfach gehe es bei diesen Menschen um Selbst- statt um
Fremdgefährdung. 

Von Fällen, bei denen medizinisches Personal der Klinik tödlich
verletzt wurde, wisse sie bislang nichts. «Es gibt niemanden im
Krankenhaus, der sich an eine derartige Tat erinnert.»

Der Betrieb im Klinikum lief auch am Dienstag weitgehend normal
weiter, wie die Sprecherin sagte. «Es sind ja Patienten da.»
Allerdings sei es Mitarbeitern ermöglicht worden, sich an
Notfallseelsorge und Krisenintervention zu wenden.

Beim Maßregelvollzug geht es um die Unterbringung von psychisch- oder
suchtkranken Straftätern zum Schutz der Bevölkerung und zur Therapie
der Betroffenen. Eine Möglichkeit ist die Unterbringung von
Straftätern in einem psychiatrischen Krankenhaus. Voraussetzung ist,
dass jemand bei der Tat nur vermindert oder gar nicht schuldfähig war
und für die Allgemeinheit weiterhin gefährlich ist.