Hamburg und Schleswig-Holstein gegen höheren THC-Grenzwert im Verkehr

Seit dem 1. April sind Besitz und Anbau von Cannabis für über
18-Jährige zu bestimmten Regeln erlaubt. Politiker diskutieren nun
über einen THC-Grenzwert im Straßenverkehr.

Hamburg (dpa/lno) - Nach Bayern, Niedersachsen und
Nordrhein-Westfalen haben sich auch Hamburg und Schleswig-Holstein
gegen eine Anhebung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr
ausgesprochen. Das schleswig-holsteinische Ministerium für Wirtschaft
und Verkehr teilte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit: «Das
oberste Gebot muss immer die Verkehrssicherheit sein. Die
Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich eindeutig zur Vision Zero
bekannt. Eine Erhöhung des Grenzwerts wirkt da kontraproduktiv.»

Das Ministerium sprach sich außerdem für ein absolutes
Cannabis-Verbot für Fahranfänger sowie Fahrzeugführer von
Gefahrguttransporten aus. «Hier gilt eine 0,0-Promille-Grenze, eine
Null-Toleranz bei Cannabis fehlt im bisherigen Gesetzentwurf.»

Auch die Hamburger Behörde für Inneres und Sport kritisierte die
Anhebung des strafrechtlich relevanten THC-Grenzwerts. «Eine
Grenzwerterhöhung vermittelt Konsumenten, dass auch regelmäßiger
Konsum einer Teilnahme am Straßenverkehr nicht entgegensteht. Das
Gegenteil ist der Fall», teilte die Behörde mit. Die Institution
forderte stattdessen, den aktuellen THC-Grenzwert von 1 Nanogramm je
Milliliter Blutserum beizubehalten.