SPD-Politikerin: Schwangerschaftsabbruch sollte nicht strafbar sein

Die SPD-Politikerin Katja Mast würde es begrüßen, wenn Abtreibung
künftig straffrei wäre, ihre Fraktion will sich dazu noch
positionieren. Experten stellen am Montag entsprechende Empfehlungen
vor.

Berlin (dpa) - Die SPD-Politikerin Katja Mast hat sich für eine
Liberalisierung des Abtreibungsrechts offen gezeigt. «Ich finde, dass
die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs nicht ins Strafgesetzbuch
gehört, weil es aus meiner Sicht eine Stigmatisierung der Frauen
ist», sagte die parlamentarische Geschäftsführerin ihrer Fraktion am

Mittwoch in Berlin. Sie bezog sich dabei auf Medienberichte, wonach
eine Expertenkommission der Bundesregierung empfehlen will,
Schwangerschaftsabbrüche künftig generell außerhalb des
Strafgesetzbuchs zu regeln.

Mast kündigte an, dass die SPD-Bundestagsfraktion erst nach der
Veröffentlichung des Abschlussberichts der Expertenkommission «eine
gemeinsame Haltung entwickeln» werde. Der entsprechende Bericht der
unabhängigen Kommission soll am Montag offiziell vorgestellt werden.

Medienberichten zufolge wollen die Experten der Bundesregierung
vorschlagen, den entsprechenden Gesetzesparagrafen 218 aus dem
Strafgesetzbuch zu streichen. Er regelt bislang, dass eine Abtreibung
grundsätzlich strafbar ist, es sei denn, sie findet in den ersten
zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen. Nicht
strafbar ist ein Abbruch nach derzeitiger Rechtslage auch, wenn
medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung
erfolgt.

Die Bundesregierung hatte die Experten vor etwa einem Jahr damit
beauftragt, die Frage nach der generellen Strafbarkeit von
Schwangerschaftsabbrüchen unabhängig zu untersuchen und anschließend

Empfehlungen vorzulegen. Die Einsetzung der Kommission war bereits im
Koalitionsvertrag vereinbart worden. Ihre Bundestagsfraktion wolle
noch vor der Sommerpause eine entsprechende Positionierung zu dem
umstrittenen Paragrafen 218 abgeben.

Im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen wollte der Bundestag am
Mittwochnachmittag in erster Lesung über den besseren Schutz von
Schwangeren vor Abtreibungsgegnern beraten. Mit einer
Gesetzesänderung will die Bundesregierung die sogenannte
Gehsteigbelästigung von Schwangeren - also Protestaktionen von
Abtreibungsgegnern vor Beratungsstellen, Arztpraxen und
Krankenhäusern - unterbinden. «Es geht nicht, dass Frauen in dieser
Konfliktsituation noch zusätzlich gebrandmarkt werden», sagte Mast
dazu. Die Gesetzesänderung sei auch nur in dieser Koalition möglich
gewesen, mit der Union hätte man das nicht hinbekommen, erklärte sie
mit Blick auf die kritische Haltung der Opposition.