Schmerzensgeld nach Covid-Infektion gefordert - Gericht erteilt Absage

Insgesamt 19 000 Euro Schmerzensgeld forderten Eltern nach der
Corona-Infektion der ganzen Familie vom Land. Das Landgericht
Düsseldorf ließ die Kläger abblitzen.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Land NRW muss einer Familie kein
Schmerzensgeld in Höhe von 19 000 Euro zahlen, weil sich eines der
Kinder in der Schule bei einer Mitschülerin mit Covid angesteckt und
die Familie infiziert hat. Das hat das Landgericht Düsseldorf am
Mittwoch entschieden und eine Zivilklage gegen das Land als
unbegründet abgewiesen. Geklagt hatten die Eltern eines Mädchens aus
Willich im Kreis Viersen. Sie werfen der Schule schwere Versäumnisse
und damit eine Amtspflichtverletzung vor.

Die Eltern meinen, dass sich ihre damals elfjährige Tochter im April
2021 nur deshalb mit dem Corona-Virus infizieren konnte, weil eine
offenbar erkrankte Klassenkameradin - trotz angeblich sichtbarer
Symptome  - von der Schulleitung nicht rechtzeitig nach Hause
geschickt worden sei. 

Danach waren die Elfjährige, der ältere Bruder und die Eltern mit dem

Covid-19-Virus infiziert worden. Nach eigener Schilderung musste die
Familie fast vier Wochen in Quarantäne verbringen. Für die Kinder
wurden jeweils 3000 Euro Schmerzensgeld, 7000 Euro für die Mutter und
6000 Euro für den Vater gefordert.

Das Land NRW hatte Versäumnisse der Schule oder Fehler der Lehrer
bestritten. So sei damals die erkrankte Schülerin nach einem
positiven Test sofort nach Hause geschickt worden. Zudem sei
ungeklärt, ob diese Schülerin damals die Tochter der klagenden Eltern
überhaupt infiziert habe. Unklar sei auch, ob sich die Familie
überhaupt bei der eigenen Tochter angesteckt habe. Das Landgericht
teilte diese Sicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.