Studie: Möglichkeiten für Abtreibung in Deutschland unterschiedlich

Abtreibungen sind in Deutschland strafbar, in den ersten zwölf Wochen
jedoch möglich. Der Zugang zu Stellen, die Abbrüche durchführen, ist

regional sehr unterschiedlich - auch in Rheinland-Pfalz.

Berlin/Mainz (dpa/lrs) - Ungewollt Schwangere in Rheinland-Pfalz
haben einer Studie zufolge im bundesweiten Vergleich einen teils
schlechteren Zugang zu Stellen, die Schwangerschaftsabbrüche
durchführen. In acht Landkreisen in dem Bundesland ist demnach die
nächste Einrichtung für einen solchen Eingriff nicht immer innerhalb
von 40 Minuten Autofahrt erreichbar.

Das geht aus am Mittwoch veröffentlichten Teilergebnissen der
sogenannten Elsa-Studie hervor («Erfahrungen und Lebenslagen
ungewollt Schwangerer - Angebote der Beratung und Versorgung»). Dabei
handelt es sich um ein vom Bundesgesundheitsministerium gefördertes
Forschungsprojekt mehrerer Hochschulen zur Lebenssituation ungewollt
Schwangerer und zum Thema Schwangerschaftsabbrüche. 

In 85 von 400 Landkreisen in Deutschland leben demnach Menschen
außerhalb einer angemessenen Erreichbarkeit zum nächsten Angebot für

einen Schwangerschaftsabbruch. 43 dieser Kreise lägen in Bayern,
jeweils acht in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und
Nordrhein-Westfalen. Für die Studie wurden die Adressen von mehr als
1000 Stellen in Deutschland, die Abbrüche durchführen, ausgewertet
und Gebiete berechnet, die mehr als 40 Auto-Minuten entfernt davon
liegen. In Rheinland-Pfalz betrifft das einen Anteil von 5,9 Prozent
der Bevölkerung. 

Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen,
Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen haben demnach im Vergleich zu
den anderen Bundesländern einen hohen Versorgungsgrad. Niedersachsen,
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Hessen liegen in
der Mitte. Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zählt die
Studie zu Regionen mit geringem Versorgungsgrad.

Rein rechnerisch kommen in Rheinland-Pfalz 30 150 Frauen im Alter
zwischen 15 und 49 Jahren auf eine Einrichtung, in der ein
Schwangerschaftsabbruch möglich ist. «Je weniger Frauen auf eine
Meldestelle kommen, desto höher die Versorgungsdichte», heißt es in
der Studie. Zum Vergleich: In Bayern liegt die Zahl bei 31 428, in
Mecklenburg-Vorpommern bei 6236. 

Eine Abtreibung ist in Deutschland nach Paragraf 218 des
Strafgesetzbuches grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet
innerhalb der ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor
beraten lassen. Nicht strafbar ist ein Abbruch zudem, wenn
medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung
vorgenommen wird. Eine von der Ampel-Koalition eingesetzte
Expertenkommission wird am Montag Empfehlungen dazu vorlegen, ob es
bei der grundsätzlichen Strafbarkeit bleiben soll.