Polizei und Behörden: Cannabis kann nicht aus legalen Quellen stammen

Erwachsene dürfen inzwischen Joints in der Öffentlichkeit rauchen.
Ein neues Gesetz nennt die Spielregeln. In Südbaden melden sich nun
Polizei und Anklagebehörden gemeinsam zu Wort.

Waldshut-Tiengen/Stuttgart (dpa/lsw) - Cannabis, das zurzeit im
Umlauf ist, kann nach Auffassung von Polizei und Anklagebehörden in
Südbaden nicht aus legalen Quellen stammen. Anbauvereinigungen für
Cannabis, die einen legalen Erwerb ermöglichen sollen, könnten erst
vom 1. Juli an starten. Das teilten die Staatsanwaltschaften
Freiburg, Lörrach und Waldshut-Tiengen sowie das Polizeipräsidium
Freiburg am Mittwoch gemeinsam mit. Mit dem 1. April wurde der Besitz
und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal.   

Es sei zwar der private Eigenanbau von bis zur drei Cannabispflanzen
bereits möglich. Da diese aber erst wachsen und dann getrocknet
werden müssten, seien «konsumfähige Erzeugnisse zum jetzigen
Zeitpunkt ausgeschlossen», schrieben die regionalen Behörden. 

Der Verkauf von Cannabis bleibe weiter strafbar. Menschen, die
zurzeit Cannabis besitzen und damit angetroffen werden, sind demnach
Zeugen im Verfahren gegen unbekannte Verkäufer. «Diese Zeugen sind
auch grundsätzlich zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Ihre
Personalien sind daher für die Zeugeneigenschaft festzustellen.» Der

Handel mit Cannabis werde weiter konsequent strafrechtlich verfolgt,
hieß es in der Mitteilung.  

Wie die Generalstaatsanwaltschaften in Stuttgart und Karlsruhe auf
dpa-Anfrage mitteilten, gelten für das künftige Verfolgen von
Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis die neuen Gesetzesregelungen.
«Darüber hinaus existieren derzeit keine landesweiten Vorgaben.»
Praktische Erfahrungen fehlten bisher, da das Gesetz erst seit Kurzem
gelte. Zu problematischen Falllagen werde man sich aber landesweit
eng zwischen den Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften
abstimmen. Dafür sei bald eine Tagung geplant - ein Termin dafür
wurde nicht genannt. 

Wer 18 und älter ist, darf nach den neuen Regeln zu Hause bis zu 50
Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es
geht explizit um den Eigengebrauch. Weitergabe und Verkauf bleiben
verboten. Zu Hause - nicht im Kleingarten - dürfen außerdem drei
Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli erlaubt werden die sogenannten
Anbauvereinigungen. Also so etwas wie Clubs für Volljährige, in denen
bis zu 500 Mitglieder Cannabis anbauen und untereinander zum
Eigenkonsum abgeben - am Tag höchstens 25 Gramm je Mitglied und im
Monat höchstens 50 Gramm.