Prorussische Aktivistin wegen Billigung von Verbrechen vor Gericht

Ist Russlands Angriff auf die Ukraine eine verbrecherische Aggression
im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches? Das Landgericht Köln erwägt,
dazu einen Experten für Völkerstrafrecht zu hören.

Köln (dpa/lnw) -  Wegen öffentlicher Billigung des russischen
Angriffskriegs auf die Ukraine muss sich eine 49 Jahre alte Frau
erneut vor Gericht verantworten. Vor dem Kölner Landgericht hat am
Mittwoch der Berufungsprozess begonnen. Ergebnis der rund
40-minütigen Verhandlung war, dass das Gericht erwägt, einen Experten
fürs Völkerstrafrecht als Sachverständigen zu laden. Es soll die
Frage geklärt werden, ob Russlands Angriff auf die Ukraine als
Aggressionsverbrechen im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches zu werten
sei.

Die 49-Jährige selbst hat am Mittwoch lediglich Angaben zu ihrer
Person gemacht. Die Krankenpflegerin teilte unter anderem mit, dass
sie inzwischen die russische Staatsangehörigkeit angenommen habe. Zur
Zeit des Prozesses vor dem Amtsgericht war die Frau noch ukrainische
Staatsangehörige. 

In dem Prozess in zweiter Instanz setzt sich die Frau gegen eine
Verurteilung durch das Kölner Amtsgericht im Juni 2023 zur Wehr.
Damals war die prorussische Aktivistin zu einer Geldstrafe verurteilt
worden, weil sie im Mai 2022 auf einer Demonstration in einem
TV-Interview gesagt hatte: «Russland ist kein Aggressor.» Zudem hatte
sie behauptet, das Vorgehen Russlands sei «alternativlos». Das
Gericht war danach davon überzeugt, dass die Äußerungen der Frau den

Straftatbestand der Billigung von Straftaten erfüllen und geeignet
seien, «den öffentlichen Frieden zu stören». Die 49-Jährige war z
u
einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden.

Hintergrund für die Erwägung der 3. Kleinen Strafkammer, einen
Völkerstrafrechts-Experten zu laden, waren Ausführungen des
Verteidigers der Angeklagten, wonach es sich beim Angriff Russlands
auf die Ukraine «aus russischer Sicht» nicht um ein
Aggressionsverbrechen handle. Infolgedessen habe die Mandantin kein
Verbrechen billigen können, weshalb sie vom Amtsgericht zu Unrecht
schuldig gesprochen worden sei.

Wann der Prozess fortgesetzt wird, blieb zunächst unklar.