Studie: Bayern bei Zugang zu Abtreibungsstellen hinten

Abtreibungen sind in Deutschland nicht legal, in den ersten zwölf
Wochen aber unter bestimmten Bedingungen straffrei möglich. Beim
Zugang zu Stellen, die Abbrüche durchführen, liegt Bayern hinten.

Berlin/Mainz (dpa/lby) - Ungewollt Schwangere haben einer Studie
zufolge in Bayern teilweise einen schlechteren Zugang zu Stellen, die
Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, als andernorts in Deutschland.
Fast 20 Prozent der Menschen im Freistaat leben in einer Region, in
der sie mehr als 40 Auto-Minuten zur nächsten Einrichtung brauchen -
das betrifft mehr als 2,5 Millionen Einwohner. Das geht aus am
Mittwoch veröffentlichten Teilergebnissen der sogenannten Elsa-Studie
hervor («Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer - Angebote
der Beratung und Versorgung»). Dabei handelt es sich um ein vom
Bundesgesundheitsministerium gefördertes Forschungsprojekt mehrerer
Hochschulen zur Lebenssituation ungewollt Schwangerer und zum Thema
Schwangerschaftsabbrüche. 

Bayern hat demnach den letzten Platz in Deutschland, was die Wege zu
derartigen Einrichtungen betrifft. In 85 von 400 deutschen
Landkreisen leben demnach Menschen außerhalb einer angemessenen
Erreichbarkeit zum nächsten Angebot für einen
Schwangerschaftsabbruch. Mehr als die Hälfte, nämlich 43 dieser
Kreise liegen der Studie zufolge in Bayern, jeweils acht in
Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. 

Für die Untersuchung wurden die Adressen von mehr als 1000 Stellen in
Deutschland, die Abbrüche durchführen, ausgewertet und Gebiete
berechnet, die mehr als 40 Auto-Minuten entfernt davon liegen. 

Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen,
Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen haben demnach im Vergleich zu
den anderen Bundesländern einen hohen Versorgungsgrad. Bayern,
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zählt die Studie zu Regionen
mit geringem Versorgungsgrad. Niedersachsen, Brandenburg,
Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Hessen liegen in der Mitte. 

Rein rechnerisch kommen in Bayern 31 428 Frauen im Alter zwischen 15
und 49 Jahren auf eine Einrichtung, in der ein
Schwangerschaftsabbruch möglich ist - auch hier landete Bayern in
dieser Erhebung ganz hinten. Zum Vergleich: In Mecklenburg-Vorpommern
liegt die Zahl bei 6236. «Je weniger Frauen auf eine Meldestelle
kommen, desto höher die Versorgungsdichte», heißt es in der Studie.
 

Eine Abtreibung ist in Deutschland nach Paragraf 218 des
Strafgesetzbuches grundsätzlich strafbar - es sei denn, sie findet
innerhalb der ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor
beraten lassen. Nicht strafbar ist ein Abbruch zudem, wenn
medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung
vorgenommen wird. Eine von der Ampel-Koalition eingesetzte
Expertenkommission wird am kommenden Montag Empfehlungen dazu
vorlegen, ob es bei der grundsätzlichen Strafbarkeit bleiben soll.