Ministerin: Cannabis-Gesetz sorgt für Mehrbelastung der Justiz

Seit 1. April sind Besitz und Anbau der Droge Cannabis für
Volljährige mit Vorgaben erlaubt. Brandenburgs Justizministerin
Hoffmann sieht die Teil-Legalisierung gleich aus mehreren Gründen
skeptisch.

Berlin/Potsdam (dpa/bb) - Die Teil-Legalisierung von Cannabis sorgt
in der Brandenburger Justiz nach Ansicht von Justizministerin Susanne
Hoffmann für große Mehrbelastung. Denn die bestehenden Verfahren
müssen daraufhin geprüft werden, ob Strafen nicht mehr gelten oder
neu festgesetzt werden müssen. «Im Ergebnis der elektronischen
Abfragen wurden inzwischen mehr als 3600 Verfahren ermittelt, die
derzeit überprüft werden», sagte die CDU-Politikerin am Donnerstag im

Rechtsausschuss des Landtags in Potsdam. Die Kontrolle führte schon
zu Entlassungen aus der Haft.

Zunächst würden die Verfahren geprüft, in denen eine Freiheitsstrafe

oder Ersatz-Freiheitsstrafe vollstreckt wird, erläuterte die
Justizministerin. Die Gefängnisse seien gebeten worden, entsprechende
Fälle festzustellen, damit alle Haftfälle erkannt würden. Bestehende

Fahndungen würden ebenfalls geprüft. «Wir stehen trotz der
Priorisierung erst am Anfang der Überprüfungen.» Aufgrund des in
Kraft getretenen Gesetzes seien vier Verurteilte aus der Haftanstalt
entlassen worden, sagte Hoffmann.

Der Bundesrat hatte im März den Weg für die Teil-Legalisierung von
Cannabis in Deutschland freigemacht. Mit dem Gesetz werden Besitz und
Anbau der Droge zum 1. April für Volljährige mit Vorgaben erlaubt.
Die Ministerin hält es für unrealistisch, mit der Teil-Legalisierung
den Schwarzmarkt für Cannabis erfolgreich zu bekämpfen. Für die
Grünen gehört dagegen die Kriminalisierung von Cannabis nun der
Vergangenheit an.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte im
Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt, was
keine Mehrheit fand. Das Votum führte zu Kritik in der
rot-schwarz-grünen Koalition, die sich über das Cannabis-Gesetz
uneins ist. In einem solchen Fall ist verabredet, dass sich das Land
in der Länderkammer enthält.

In Berlin sorgt das Cannabis-Gesetz bei der Justiz ebenfalls für
Mehrarbeit. Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hatte im RBB
von rund 6000 Verfahren gesprochen, bei denen geprüft werden müsse,
ob die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung greift oder nicht.