Strobl stützt Cannabis-Kurs badischer Behörden

Wie wird das neue Cannabis-Gesetz angewandt? In Südbaden sind
Cannabis-Besitzer für Polizei und Anklagebehörden potenzielle Zeugen
in Verfahren. Rückendeckung kommt nun aus Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - In die Debatte um die konkrete Anwendung des
neuen Cannabis-Gesetzes hat sich nun Innenminister Thomas Strobl
(CDU) eingeschaltet. Die Linie von Polizei und Anklagebehörden in
Südbaden, wonach Cannabis-Besitzer potenzielle Zeugen im Verfahren
gegen unbekannte Verkäufer sind, könne er nachvollziehen. «Das
entspricht der geltenden Rechtslage», sagte Strobl am Donnerstag in
Stuttgart. 

Mit dem 1. April wurde der Besitz und Konsum von Cannabis für
Erwachsene in Deutschland legal. Weitergabe und Verkauf bleiben aber
verboten. Strobl sprach von einem «verkorksten Gesetz», so habe man
sich offensichtlich wenig Gedanken darüber gemacht, woher der Stoff
vom 1. April an eigentlich komme. «Das ist ein Konjunkturprogramm für
die OK, für die Organisierte Kriminalität, ein richtiger Doppelwumms
für die Organisierte Kriminalität», kritisierte der Stuttgarter
Ressortchef. 

Die Staatsanwaltschaften Freiburg, Lörrach und Waldshut-Tiengen sowie
das Polizeipräsidium Freiburg hatten mitgeteilt, dass Menschen, die
zurzeit Cannabis besitzen und damit angetroffen werden, Zeugen im
Verfahren gegen unbekannte Verkäufer seien: «Diese Zeugen sind auch
grundsätzlich zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Ihre
Personalien sind daher für die Zeugeneigenschaft festzustellen.» 

Die Generalstaatsanwaltschaften in Stuttgart und Karlsruhe wiesen
nach dem Vorstoß aus Südbaden darauf hin, es gebe keine landesweiten
Vorgaben beim Verfolgen von Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis.
Die beiden Generalstaatsanwaltschaften werden sich aber bald mit den
Staatsanwaltschaften treffen, um über das Thema zu sprechen. Dem
Vernehmen nach werden am Ende die Gerichte über strittige Fragen
entscheiden. 

Wer 18 und älter ist, darf nach den neuen Regeln zu Hause bis zu 50
Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es
geht explizit um den Eigengebrauch. Zu Hause - nicht im Kleingarten -
dürfen außerdem drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli erlaubt
werden die sogenannten Anbauvereinigungen. Also so etwas wie Clubs
für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder Cannabis anbauen und
untereinander zum Eigenkonsum abgeben - am Tag höchstens 25 Gramm je
Mitglied und im Monat höchstens 50 Gramm.