Rechtsstreit um Corona-Entschädigung: Hotels scheitern am BGH

Die Corona-Pandemie hat viele Hotels und Gaststätten hart getroffen.
Zwei Hotels aus Bremen wollten von der Stadt dafür entschädigt
werden. Der BGH sieht dafür keinen Grund.

Karlsruhe (dpa) - Im Streit um eine Entschädigung für
Einnahmeausfälle in der Corona-Pandemie sind die Betreiber zweier
Hotels vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Die von den
Klägern angegriffenen Infektionsschutzmaßnahmen der Stadt Bremen
seien rechtmäßig gewesen, urteilte das höchste deutsche Zivilgericht

am Donnerstag in Karlsruhe. Zudem seien Großunternehmen bei den
staatlichen Corona-Hilfen nicht gegenüber kleinen und mittleren
Unternehmen benachteiligt worden. Mit ihrer Klage blieben die Hotels
bereits in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Ihre Revision wurde nun auch
vom BGH zurückgewiesen. 

Die beiden Bremer Hotels sind Teil einer bundesweiten Hotelkette. Die
Hotelbetreiber forderten mit ihrer Klage von der Stadt Bremen
Entschädigungen für Einnahmeausfälle, die ihnen 2020 und 2021 durch
die von der Stadt erlassenen Corona-Maßnahmen entstanden seien - vor
allem durch angeordnete Beherbergungsverbote und
Gaststättenschließungen. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig
und
rechtswidrig gewesen, lautete der Vorwurf der Kläger. Die staatlichen
Corona-Hilfen hätten keine ausreichende Kompensation dargestellt und
zudem konzernzugehörige Unternehmen gegenüber Einzelunternehmen
benachteiligt.

Der BGH sah das anders. Die Infektionsschutzmaßnahmen in Bremen
beruhten demnach auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage. Die
Eingriffe seien zudem «durch großzügige staatliche Hilfsprogramme
entscheidend abgemildert» worden. Die Hotelkette, zu der die beiden
Kläger gehören, habe aus staatlichen Förderprogrammen insgesamt 73,6

Millionen Euro und aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds einen
Kredit in Höhe von 47,5 Millionen Euro erhalten. Die Kläger könnten
sich nicht «auf eine solidarische Lastenverteilung zu ihren Gunsten
und auf Kosten kleiner und mittlerer Hotelbetriebe berufen».