CDU-Vize Breher: Schwangerschaftsabbrüche sollten strafbar bleiben

An diesem Montag stellt eine Kommission ihren Bericht zur
Strafbarkeit von Abtreibungen vor. Die Experten wollen, wie vorab
bekanntwurde, eine Liberalisierung empfehlen - und ernten Kritik.

Berlin (dpa) - In der Debatte um die Strafbarkeit von
Schwangerschaftsabbrüchen hat die stellvertretende CDU-Vorsitzende
Silvia Breher vor einer künftigen Regelung außerhalb des Strafrechts
gewarnt. «Das Strafgesetzbuch ist der richtige Ort, um dieses
sensible Thema zu regeln. Es geht hier schließlich um den Schutz des
ungeborenen Lebens und seiner grundgesetzlich verankerten
Menschenwürde», sagte Breher der Deutschen Presse-Agentur. 

Es gebe «weder neue wissenschaftliche oder medizinische Erkenntnisse
noch europa- oder völkerrechtliche Verpflichtungen», die eine
Neuregelung in dieser strittigen Frage erforderten, argumentierte sie
weiter. Das bisherige Abtreibungsrecht sei ein «gut austarierter
Kompromiss», der «sowohl die reproduktive Selbstbestimmung der Frau
als auch den Schutz des ungeborenen Lebens angemessen wahrt».

Hintergrund sind Empfehlungen, die eine Kommission aus unabhängigen
Experten an diesem Montag in Berlin vorstellen will. Die Experten
legen der Bundesregierung nahe, Schwangerschaftsabbrüche in der
Frühphase der Schwangerschaft künftig nicht mehr unter Strafe zu
stellen. Die bislang bestehende Pflicht für Schwangere, sich vor
einem Abbruch beraten zu lassen, stellen die Experten infrage. Das
geht aus einer Zusammenfassung des Berichts hervor, die der dpa
vorliegt. Bereits in der vergangenen Woche hatte der «Spiegel»
Auszüge aus dem Bericht öffentlich gemacht.

Bislang ist die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in
Deutschland über den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs geregelt.
Demzufolge ist eine Abtreibung grundsätzlich strafbar, es sei denn,
sie findet in den ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich
zuvor beraten lassen. Nicht strafbar ist ein Abbruch nach derzeitiger
Rechtslage auch dann, wenn bestimmte medizinische Gründe vorliegen
oder er wegen einer Vergewaltigung erfolgt.

Die CDU-Politikerin Breher weist darauf hin, dass Frauen auch nach
der jetzigen Regelung ein Recht auf Abtreibung hätten.
Familienministerin Lisa Paus (Grüne) habe schon vor einem Jahr
angekündigt, das Schwangerschaftsrecht liberalisieren zu wollen, und
damit der unabhängigen Kommission «bereits vorweggegriffen», warf sie

der Ministerin vor. Breher, die auch familienpolitische Sprecherin
der Unionsfraktion ist, warnte davor, die bislang bestehende
Beratungspflicht für Schwangere im Falle eines Abbruchs abzuschaffen.
Dies halte sie für gefährlich. «Wenn diese entfällt, würde das
ungeborene Leben völlig schutzlos gestellt und die Frauen laufen
Gefahr, eine vorschnelle Entscheidung zu treffen», warnte Breher. Die
Beratungspflicht sei keine Einschränkung der Selbstbestimmung,
sondern sie schaffe die Voraussetzung dafür, «dass die Betroffenen
eine autonome und informierte Entscheidung treffen können». Auch eine
Ausweitung der Fristen für einen Abbruch lehnt Breher entschieden ab.

Nach der Vorstellung des Expertenberichts wollen sich am Montagmittag
auch Familienministerin Paus, Gesundheitsminister Karl Lauterbach
(SPD) sowie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu der
strittigen Frage äußern. Die Strafbarkeit von
Schwangerschaftsabbrüchen und der damit verbundene Paragraf 218
hatten in der Vergangenheit immer wieder für Diskussionen gesorgt.
Die Ampel hatte gemäß einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag vor gut
einem Jahr die unabhängige Kommission damit beauftragt, die Frage zu
prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche
künftig straffrei sein könnten.