Bischöfe besorgt über geplante Legalisierung von Abtreibungen

Bonn (dpa) -  Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg
Bätzing, hat «mit großer Sorge» auf eine von der Ampelregierung
angestrebte Liberalisierung des Abtreibungsrechts reagiert. Die jetzt
vorgestellten Pläne stünden im Widerspruch zu zentralen Ausführungen

des Bundesverfassungsgerichts zum Lebensschutz Ungeborener, auf denen
die derzeit geltenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch
beruhten, sagte Bätzing nach einer Mitteilung der Bischofskonferenz
vom Montag. Die Bischöfe sähen sich hier in Übereinstimmung mit dem
obersten Gericht: «Eine Relativierung der fundamentalen Würde jedes
Menschen, auch des ungeborenen Kindes, und eine Relativierung,
Einschränkung oder Abstufung des damit verbundenen Grundrechts auf
Leben halten wir für falsch.»

Zu den zentralen anthropologischen Grundaussagen des christlichen
Glaubens gehöre die Unantastbarkeit jedes individuellen menschlichen
Lebens, so Bätzing. «Auch beim vorgeburtlichen Leben handelt es sich
von Anfang an um individuelles Leben, das als menschliches Leben
immer ein sich entfaltendes Leben ist. Es hat nach christlicher
Auffassung Anspruch auf den gleichen Schutz seines Lebens und ihm
kommt die gleiche Würde zu wie einem geborenen Menschen.» 

Nach einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission
sollen Abtreibungen künftig nicht mehr grundsätzlich strafbar sein.
«In der Frühphase der Schwangerschaft (...) sollte der Gesetzgeber
den Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlauben»,
heißt es in der Zusammenfassung eines Berichts der Kommission, die am
Montag in Berlin vorgelegt wurde. Die Expertinnen und Experten äußern
sich darin auch zu den Themen Eizellspende und Leihmutterschaft.
Beides hält die Kommission unter bestimmten Umständen für zulässig.


Die Bischöfe als Repräsentanten der katholischen Kirche sind auch
hier kritisch. «Wir sind der Auffassung, dass die Praxis der
Leihmutterschaft die Würde der Frau und des Kindes verletzt»,
erklärte Bätzing. «Das Kind sollte nicht zu einem Objekt der
Kommerzialisierung und die Frau, die das Kind austrägt, nicht
instrumentalisiert werden.» Deshalb solle an den Verboten von
Eizellspende und Leihmutterschaft in Deutschland festgehalten werden.