Vater und Stiefmutter nach Tod von schwer kranker Frau vor Gericht

Eine 39-Jährige stirbt - die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass
sie während einer Krankheit ärztliche Hilfe abgelehnt hat. Haben
Vater und Stiefmutter fahrlässig gehandelt?

Landau (dpa/lrs) - Weil sie für ihre 39-jährige, schwer erkrankte
Tochter keine ärztliche Hilfe geholt haben, müssen sich Vater und
Stiefmutter vom 29. April an vor dem Landgericht Landau verantworten.
Den 73- und 48-jährigen Angeklagten werde unter anderem im
Tatzeitraum Dezember 2021 bis Februar 2022 fahrlässige Tötung durch
Unterlassen vorgeworfen, teilte das Gericht in der pfälzischen Stadt
am Dienstag mit. Der Vater werde zudem beschuldigt, seine
psychisch und körperlich kranke Tochter in ihrem Zimmer in
Vollmersweiler (Kreis Germersheim) dreimal ans Bett gefesselt zu
haben. Der Vorwurf lautet auf Freiheitsberaubung.

Den Ermittlungen zufolge sei es einige Monate vor dem Tod der Frau zu
«psychischen Auffälligkeiten» gekommen, teilte die Staatsanwaltschaft

Landau der Deutschen Presse-Agentur mit. «In diesen Situationen, in
denen die Frau sehr aufgeregt war und sich nicht beruhigen ließ, soll
der Vater die Tochter dreimal ans Bett gebunden haben, bis sie sich
beruhigt hatte.»

Nach den durchgeführten Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft
davon aus, dass die 39-Jährige keine ärztliche Behandlung gewollt
habe. «Anfang 2022 ist sie körperlich erkrankt, wohl an Bronchitis»,

hieß es. Die Frau sei immer kränker geworden und im Februar 2022
gestorben. Die Obduktion ergab demnach als Todesursache eine
Lungenembolie sowie Bronchitis und Flüssigkeitsmangel.

«Wir gehen davon aus, dass die Frau ärztliche Hilfe abgelehnt hat.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, fahrlässig den lebensbedrohlichen
Zustand ihrer Tochter verkannt und ab dem Zeitpunkt, als die Frau
keinen eigenen Willen mehr bilden konnte, keinen Arzt hinzugezogen zu
haben.» Vorgesehene Fortsetzungstermine vor Gericht sind 15. und 17.
Mai sowie 3. Juni (jeweils 9.00 Uhr).