Bayern beschließt Kiff-Verbot für Volksfeste und Biergärten

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern.
Dafür erlässt die Staatsregierung nun Verbote für konkrete Bereiche.


München (dpa) - Jetzt ist es fix: In Bayern wird das Kiffen auf
Volksfesten und in Biergärten komplett verboten, ebenso im Englischen
Garten in München. Das hat das Kabinett am Dienstag in München
beschlossen, es setzt damit entsprechende Pläne aus der Vorwoche in
die Tat um. Zudem sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, den
Cannabis-Konsum in bestimmten Bereichen zu untersagen, beispielsweise
in Freibädern und Freizeitparks. Das teilte Gesundheitsministerin
Judith Gerlach (CSU) nach der Kabinettssitzung in München mit. 

«Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu
begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz - und ganz
besonders für den Kinder- und Jugendschutz», sagte sie. Damit schaffe
man «klare Verhältnisse trotz eines völlig vermurksten Gesetzes des
Bundesgesundheitsministers». Die bundesweite Teil-Legalisierung von
Cannabis zum 1. April hatte Bayern trotz langen und erbitterten
Widerstandes am Ende nicht verhindern können.

Unter anderem wird in Bayern aber nun das Kiffen auf Volksfesten,
allen voran auf der Wiesn, komplett verboten, auf dem gesamten
Gelände. Ziel sei es, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen,
die für Veranstalter und Polizei umsetzbar seien, betonte Gerlach.

Laut Cannabisgesetz des Bundes ist das Kiffen unter anderem in
unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten - was faktisch
schon ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber bedeutet, weil
sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten.
Volksfestbetreiber und Schausteller hatten gleichwohl eine
Regelungslücke beklagt.

Außerdem sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom
gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenräumen
unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und

Freizeiteinrichtungen gilt. Zudem will die Staatsregierung das Kiffen
sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten -
und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie

in Biergärten. Das Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das
Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten gelten. Damit schaffe
man auch Rechtssicherheit für Gastwirte und Biergartenbetreiber -
denn die Vorgaben im Bundesgesetz seien völlig unzureichend und nicht
praxistauglich.