Drogendealer verurteilt - aber nicht für Tod von 13-Jähriger

Der Drogentod einer 13-Jährigen in Mecklenburg-Vorpommern schockierte
bundesweit. Ein Jugendlicher hatte Ecstasy an das Mädchen verkauft.
Nun wurde vor Gericht ein Urteil gesprochen.

Neubrandenburg (dpa/mv) - Mit schwarzer Atemmaske und tief ins
Gesicht gezogener Kapuze verlässt der als Drogendealer verurteilte
17-Jährige am Mittwoch das Gerichtsgebäude in Neubrandenburg. Er habe
Reue gezeigt und gestanden, sagt eine Sprecherin des Amtsgerichts
Neubrandenburg. Er sei über den Tod einer 13-jährigen Abnehmerin des
Ecstasys selbst erschüttert. Der Tod des Mädchens Finja aus
Altentreptow Ende Juni vorigen Jahres hatte bundesweit Bestürzung
ausgelöst.

Doch trotz eines engen zeitlichen Zusammenhangs und obwohl der
Jugendliche laut Urteil ebensolche Pillen an Finja verkauft hat, wie
diejenige, die laut einem Gutachten zum Tod geführt hat, erklärte die
Gerichtssprecherin: «Der Tod des Mädchens ist dem Angeklagten nicht
zur Last gelegt worden.» Ob tatsächlich eine von dem Jugendlichen an
die 13-Jährige verkaufte Pille die schlussendlich tödliche war, habe
man nicht zwingend nachweisen können.

Laut Gerichtssprecherin hat sich herausgestellt, dass der Jugendliche
vom 16. bis zum 22. Juni in drei Fällen sogenannte «Blue
Punisher»-Pillen an Finja verkauft hat. Die 13-Jährige habe nach der
Einnahme einer halben «Blue Punisher»-Pille am 24. Juni
gesundheitliche Probleme bekommen und sei auf die Intensivstation
gekommen. Zwei Tage später sei sie gestorben. Laut einem Gutachten
starb sie an einer Hirnschwellung, die durch den hoch dosierten
Wirkstoff einer «Blue Punisher»-Ecstasy-Pille ausgelöst worden ist.
 

Diese Pillen kommen meist in einem bestimmten Aussehen daher, das
sich am gleichnamigen amerikanischen Comic-Helden orientiert, etwa in
blauer Farbe und mit Totenkopf. Sie weisen mitunter eine besonders
hohe Wirkstoffkonzentration auf.

Eine Verursachung des Todes war aber nicht Teil der Anklage. Die
Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hatte zuvor auch erklärt, dass es
sich nach dem Ergebnis der Ermittlungen um einen Fall der
eigenverantwortlichen Selbstgefährdung gehandelt habe. Das bedeute,
man gehe davon aus, dass das Mädchen um die Gefährlichkeit der
Betäubungsmittel gewusst und gleichwohl konsumiert habe.

Der Jugendliche wurde verwarnt. Zudem soll er 120 Stunden
gemeinnützige Arbeit leisten, ihm sind drei Termine bei der
Suchtberatung und fünf Stunden Berufsberatung auferlegt worden. Laut
Sprecherin hat er die Schule ohne Abschluss verlassen und ist ohne
Beschäftigung. Er sei zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung
getreten. Finja habe er aus Altentreptow gekannt.

Der Gegenwert des Erlöses vom Verkauf der Pillen - insgesamt habe er
sechs Pillen zu einem Preis von je fünf Euro verkauft - ist laut
Gerichtssprecherin eingezogen worden. Das Urteil ist laut Gericht
rechtskräftig, weil die Beteiligten auf Rechtsmittel verzichten. Die
Verhandlung fand wegen des Alters des Angeklagten unter Ausschluss
der Öffentlichkeit statt. 

Im vergangenen Sommer mussten zwei weitere 14 und 15 Jahre alte
Mädchen an der Mecklenburgischen Seenplatte nach Einnahme von
«Blue-Punisher» mit Gesundheitsproblemen in Kliniken, überstanden
diese aber. Auch auf dem Fusion-Festival war die Droge aufgetaucht.
Im Zusammenhang mit diesen Vorfällen hatte die Staatsanwaltschaft
Neubrandenburg gegen zwei weitere mutmaßliche Dealer Ermittlungen
eingeleitet, wobei gegen einen bereits Anklage erhoben worden sei.
Erst am Wochenende hatte die Polizei am Rande einer privaten Feier in
Stralsund sieben «Blue Punisher»-Tabletten sichergestellt und die
Feier mit mehr als 100 Gästen aufgelöst und ebenfalls Ermittlungen
aufgenommen.