Volljährige Schüler dürfen Cannabis in Schulen mitbringen

Cannabis in Brotboxen ist für mindestens 18-jährige Schülerinnen und

Schüler im Unterricht nicht mehr verboten. Anders sieht es mit dem
Konsum aus. Hessens Kultusminister ist damit nicht glücklich.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen n
un
bis zu 25 Gramm Cannabis in ihren Taschen und Rucksäcken in die
Schule mitbringen. Ihnen drohen keine Strafen. Der Konsum jedoch
bleibt in Schulen und im Umkreis von 100 Metern verboten. Wie das
Kultusministerium in Wiesbaden am Freitag erklärte, ergibt sich dies
für Hessens Schulen aus dem neuen Cannabisgesetz, das am 1. April
bundesweit in Kraft getreten ist. Das gelte auch für Lehrerinnen und
Lehrer. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. 

Manche Schulen oder Schulträger wie Kommunen oder kirchliche
Einrichtungen in Hessen haben allerdings laut Ministerium über eine
eigene Hausordnung auch das Mitbringen von Drogen etwa in Taschen
untersagt. In diesen Fällen könnten in Schulen etwa Cannabis und
Alkohol sichergestellt und später den Eltern ausgehändigt werden.
Minderjährige Schülerinnen und Schüler dürfen generell in keine
Schule Cannabis mitbringen.

Kultusminister Armin Schwarz hatte sich am Donnerstag im
Schulausschuss des Landtags in Wiesbaden ausführlich zu dem Thema
geäußert, wie ein Ministeriumssprecher mitteilte. Dabei habe der
Christdemokrat seine Ablehnung der bundesweiten Teillegalisierung von
Cannabis bekräftigt und die konsequente Ahndung von Verstößen gegen
das neue Gesetz angekündigt. 

Schon vor dessen Verabschiedung im Bundestag hatte Schwarz vor
erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen gewarnt: «Ich befürchte eine neue Drogenwelle auf unsere
Schulen zukommen.» Lehrerinnen und Lehrer sollten noch intensiver
beim Umgang mit Drogenproblemen unterstützt werden. Das
Kultusministerium verwies auch auf Untersuchungen, wonach
Cannabiskonsum gerade bei jüngeren Menschen noch bis zum Alter von 25
Jahren Depressionen und Psychosen verursachen könne.