Krankenkasse muss einem Mann keine Perücke zahlen

Frauen haben Anspruch auf Kostenübernahme für Haarersatz

Männer können bei Haarausfall und Wunsch nach einer Perücke vorerst nicht auf finanzielle Hilfe der Krankenkasse bauen. Nach einem im Juni 2005 bekannt gewordenen Urteil des Dresdner Sozialgerichtes (Az: S 18 KR 1380/04) verstößt es nicht gegen das Gleichheitsrecht, dass nur Frauen Anspruch auf Kostenübernahme für Haarersatz haben. Das Gericht wies die Klage eines 46 Jahre alten Mannes ab, der sein Haar komplett verloren hatte. Seine Kasse hatte sich geweigert, ihm eine Perücke für 440 Euro zu zahlen.

«Der Haarausfall selbst kann mit einer Perücke nicht behandelt werden. Gegen Sonnenstrahlen oder Kälte schützen auch Hut oder Mütze», argumentierten die Richter. Die Krankenkasse müsse nur Haarersatz gewähren, wenn die Glatze so entstellend wirkt, «dass der Betroffene faktisch vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen wird». Das sei bei Männern aber nicht der Fall. Denn unfreiwilliger Haarverlust sei bei ihnen weit verbreitet. Wenn daraus psychische Probleme folgen, sei das mittels einer Psychotherapie zu behandeln.

Die Dresdner Richter stimmten mit ihrem Urteil einer Auffassung des Bundessozialgerichtes von 1981 zu. Demnach ist bei Männern «das Aussehen und die soziale Stellung weder auf beruflichem noch auf gesellschaftlichem Gebiet durch einen mehr oder minder starken Haarausfall beeinträchtigt». Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Sozialgericht die Berufung zu.

(dpa)