EU will Patienten Behandlungen im Ausland erleichtern
EU-Ministerrat und Europäisches Parlament haben neue Richtlinie unterzeichnet
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen sollen künftig einen Anspruch auf Kostenerstattung haben, auch wenn sie sich in einem anderen EU-Land behandeln lassen. Ärztliche Verschreibungen aus einem EU-Staat sollen in allen Mitgliedsländern gelten.
Bisher haben Versicherte gesetzlicher Krankenkassen lediglich das Recht auf ärztliche Versorgung im Notfall: Akute Zahnschmerzen werden behandelt, die neuen Brücke gibt es aber nur im eigenen Land - es sei denn die eigene Krankenkasse stimmt der Behandlung im Ausland im voraus zu. In Zukunft sollen EU-Bürger einen echten Anspruch auf EU-weite Gesundheitsversorgung erhalten und müssen dann die eigene Krankenkasse nicht mehr um Zustimmung bitten. Das gilt auch beim Kauf von Medikamenten: Wenn ein Medikament in einem Mitgliedsland zugelassen ist, muss das Rezept des Arztes überall in der EU anerkannt werden.
Die Unionsbürger erhalten damit eine EU-weite Gesundheitsversorgung. Für das europäische Gesundheitssystem ist das ein großer Erfolg. Bislang war lediglich die ärztliche Versorgung im Notfall geregelt. Die neue EU-Richtlinie soll nun auch den Normalfall klären und festschreiben, zu welchen Bedingungen sich EU-Bürger in anderen Mitgliedsländern behandeln lassen können. Betroffen sind unter anderem Rentner, die in einem anderen Land leben oder Patienten, die in ihrem Heimatland auf langen Wartelisten für spezielle Behandlungen stehen.
Dennoch bleibt es dabei, dass Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung durch die einzelnen Mitgliedstaaten geregelt werden. Das bedeutet auch: Die Kosten von ärztlichen Behandlungen wie von Medikamenten werden nur nach den im eigenen Land geltenden Regeln erstattet. Ist die Behandlung im Ausland teurer, zahlt der Patient drauf.
Das europäische Gesetzesvorhaben soll die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten fördern und die Patientenrechte stärken. Das hilft Rentnern, die in einem anderen Land leben, genauso wie Patienten, die im eigenen Land auf langen Wartelisten für besondere Behandlungen stehen. Für deutsche Kliniken eröffnet das neuen Chancen. Sie können in vielen Bereichen ein hohes medizinisches Leistungsniveau ohne lange Wartezeiten bieten.
Damit Patienten die neuen Möglichkeiten auch nutzen können, sollen die Mitgliedstaaten Kontaktstellen einrichten, die Patienten über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren.