Übersicht über die E-Formulare

Vordrucke für Krankheit, Mutterschaft, Rente, Arbeitslosigkeit und Familienzulagen




Allgemeine Auskünfte
E001

Austausch von Informationen

Dieses Formular kann als Ergänzung für andere Formulare oder zum Austausch von Informationen verwendet werden.


E100-Reihe für Leistungsansprüche bei Krankheit und Mutterschaft
 
E101

Bescheinigung über die anzuwendenen Rechtsvorschriften

Sie ist hauptsächlich für Personen erforderlich, die vorübergehend von ihrem Arbeitgeber in ein anderes Mitgliedsland entsandt werden. Außerdem ist sie für vorübergehende selbstständige Tätigkeiten in einem anderen EU-Land zu verwenden. Dieses Formular ist maximal 12 Monate gültig.

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E102

Verlängerung der Entsendung bzw. der selbstständigen Tätigkeit

Mit diesem Vordruck kann das Formulars 101 für maximal weitere 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss beantragt werden, bevor die 12 Monate abgelaufen sind.

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E103

Ausübung des Wahlrechts der anzuwendenden Rechtsvorschriften

Dieses Formular ist für das Personal der diplomatischen Vertretungen und der konsultarischen Dienststellen sowie ihre privaten Hausangestellten. Diese haben bei der Anwendung der Rechtsvorschriften die Wahl zwischen denen von dem EU-Land dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen und denen von dem EU-Land, in dem sie gerade tätig sind. Dieses Formular stellt die zuständige Sozialversicherungsbehörde aus und zeigt damit, dass die betreffenden Personen sich für die Anwendung der Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes entschieden haben.

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E104

Bescheinigung über die Zusammenrechnung von Versicherungs-, Beschäftigungs- oder Wohnzeiten

Auf diesem Formular werden die Versicherungs-, Beschäftigungs- oder Wohnzeiten auf dem Gebiet eines Staates zusammengefasst. Falls ein Arbeitnehmer eine Tätigkeit in einem anderen EU-Land antritt und dort die Bedingungszeiten für den Leistungsanspruch bei Krankheit, Mutterschaft und Sterbegeld noch nicht erfüllt, kann er sich mit diesem Formular Zeiten aus seinem Heimatstaat anrechnen lassen.

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E105

Bescheinigung über die Familienangehörigen des Arbeitnehmers oder des Selbstständigen, die bei der Berechnung der Geldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit zu berücksichtigen sind

Aufgehoben am 01.04.2006

E106

Bescheinigung des Anspruchs der in einem anderen Staat als dem zuständigen Staat wohnenden Versicherten auf Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft

Dieses Formular füllt der zuständige Krankenversicherer aus. Der Erwerbstätige und seine Familienangehörigen, die mit ihm in dem nicht-zuständigen EU-Land wohnen, können damit alle Sachleistungen der Kranken- und Mutterschaftsversicherung an ihrem neuen Wohnort auf Rechnung ihrer alten Versicherung erhalten.

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E107

Antrag auf Bescheinigung des Anspruchs auf Sachleistungen

Der Krankenversicherungsträger, bei dem ein Antrag auf Leistungen bei Krankheit oder Mutterschaft gestellt wurde, benötigt dieses Formular um notwendige Dokumente anzufordern.

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E108

Mitteilung über Ruhen oder Wegfall des Sachleistungsanspruchs bei Krankheit oder Mutterschaft

Mit diesem Formular teilt der zuständige Krankenversicherungsträger dem Träger am Wohnort des Arbeitnehmers mit, dass der Anspruch auf Leistungen bei Krankheit oder Mutterschaft ruht, beziehungsweise wegfällt. Das bedeutet gleichzeitig, dass die vorher ausgestellte Bescheinigung der zuständigen Versicherung nicht mehr gültig ist.

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E109

Bescheinigung zur Eintragung der Familienangehörigen des Arbeitnehmers oder Selbstständigen und für die Führung der Verzeichnisse

Wenn die Familienangehörigen des Arbeitnehmers oder des Selbstständigen nicht im gleichen Land wohnen wie dieser, wird dieses Formular ausgefüllt. Damit erhalten die Angehörigen an ihrem anderen Wohnort die nach den dortigen Rechtsvorschriften vorgesehenen Leistungen bei Krankheit oder Mutterschaft auf Rechnung der zuständigen Krankenkasse.

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E110

Bescheinigung für Arbeitnehmer/innen im internationalen Verkehrswesen

Aufgehoben am 31.05.2004

E111

Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung bei Aufenthalt und Reisen in einem Mitgliedsstaat

Aufgehoben am 31.12.2005 ersetzt durch die Europäische Krankenversicherungskarte

EU KV-Karte

Europäische Krankenversicherungskarte

Das Formular E111 mit dem der Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung bei Aufenthalt und Reisen in einem Mitgliedsstaat geltend gemacht werden konnte, wurde durch die Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt. Für die europäische Krankenversicherungskarte gelten teilweise noch Übergangsfristen in denen eine provisorische Bescheinigung gültig ist. Wenn eine Person in einem anderen EU-Land einen Unfall hat oder krank wird, hat sie mit der europäischen Krankenversicherungskarte das Anrecht auf medizinisch notwendige Sachleistungen unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer. Es besteht kein Anspruch auf Leistungen, wenn die Person nur wegen der Behandlung in das andere EU-Land gefahren ist. Mit der Karte kann die kranke Person direkt zum Arzt gehen, dieser muss die europäische Krankenversicherungskarte wie eine nationale Bescheinung anerkennen. Eine mögliche Kostenbeteiligung richtet sich nach den Vorschriften des Landes, wo die Person behandelt wird und muss gegebenfalls direkt vor Ort bezahlt werden.

E112

Bescheingung über die Weitergewährung der Leistungen der Kranken-/Mutterschaftsversicherung

Dieses Formular füllt die Krankenversicherung aus. Es wird von dem Versicherten und seinen Familienangehörigen benötigt, wenn sie Leistungen bei Krankheit oder Mutterschaft beziehen und den Wohnort wechseln oder eine Erlaubnis für einen Pflegeaufenthalt in einem anderen Staat haben möchten. Die Leistungen werden allerdings nach den Rechtsvorschriften des Krankenversicherungsträger am neuen Wohnort erbracht. Die Dauer der Leistungsgewährung richtet sich jedoch nach den Rechtsvorschriften des ursprünglichen Wohnortes.

Weitere Informationen und Formular

E113

Krankenhausbehandlung - Mitteilung über Aufnahme/Entlassung

Aufgehoben am 31.05.2004

E114

Gewährung von Sachleistungen größeren Umfangs

Aufgehoben am 31.05.2004

E115

Antrag auf Geldleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit

Dieses Formular wird für arbeitsunfähige Arbeitnehmer und Arbeitslose ausgefüllt, die sich im Gebiet eines anderen EU-Staates als ihrem zuständigen Staat befinden. Der Träger am jetzigen Wohnort schickt das ausgefüllte Formular an den zuständigen Träger.

Weitere Informationen und Formular

E116

Ärztlicher Bericht bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit/Mutterschaft, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Dieses Formular füllt der Vertrauensarzt des Versicherungsträgers aus, der auch das Formular E115 ausfüllt. Beide zusammen werden dann an den zuständigen Träger in dem ursprünglichen Versicherungsland des Betroffenen gesendet.

Weitere Informationen und Formular

E117

Gewährung von Geldleistungen bei Mutterschaft und Arbeitsunfähigkeit

Der zuständige Versicherungsträger informiert mit diesem Formular den Träger im Aufenthaltsland des Betreffenden, ob die Geldleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit gewährt werden oder nicht. Damit ist dieses Formular die Antwort auf den Antrag mit dem Formular E115. Wenn sie nicht gewährt werden, muss der Träger das ausgefüllte Formular E118 beifügen.

Weitere Informationen und Formular

E118

Mitteilung über Nichtanerkennung/Beendigung der Arbeitsunfähigkeit

Der zuständige Träger im Ursprungsland des Betroffenen füllt dieses Formular aus, wenn der Antrag auf Geldleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit (E115) abgelehnt wird. Es wird an den zuständigen Träger im jetzigen Wohnland des Betroffenen und an den Betroffenen selber gesendet.

Wenn der zuständige Träger im jetzigen Wohnland dieses Formular ausfüllt, dann wird ein Exemplar an den zuständigen Träger im Ursprungsland und eines an den Betroffenen selber gesendet.

Gegen diesen Bescheid können Rechtsmittel eingelegt werden. Hinweise dazu befinden sich in der Anlage zu diesem Formular.

Weitere Informationen und Formular

E119

Bescheinigung über den Anspruch der Arbeitslosen und ihrer Familienangehörigen auf Geldleistungen der Kranken-/ Mutterschaftsversicherung

Wenn Arbeitslose und ihre Familienangehörigen zusammen nicht in dem Land wohnen, das diese Leistungen erbringt, können sie mit diesem Formular Geldleistungen von den Krankenversicherern erhalten. Es gelten allerdings die Rechtsvorschriften des jetzigen Wohnlandes.

Außerdem benötigen Arbeitslose, die zur Arbeitssuche mit Genehmigung ihres zuständigen Versicherungsträgers in ein anderes EU-Land ziehen, dieses Formular.

Zusätzlich zu diesem Dokument wird das Formular E 303/3 benötigt.

In seiner aktuellen Version gilt das Formular E119 nur noch für Geldleistungen. Für Sachleistungen wird die europäische Krankenversicherungskarte ausgestellt.

Weitere Informationen und Formular

E120

Bescheinigung über den Anspruch des Rentenantragsstellers und seiner Familienangehörigen auf Sachleistungen

Arbeitnehmer und Selbstständige, deren Rentenantrag zur Zeit bei der zuständigen Behörde bearbeitet wird und die keinen Leistungsanspruch haben, benötigen dieses Formular. Damit können die Rentenantragssteller und ihre Familienangehörigen Sachleistungen der Kranken-/Mutterschaftsversicherung des aktuellen Wohnlandes erhalten.

Weitere Informationen und Formular

E121

Bescheinigung über die Eintragung der Rentenberechtigten oder ihrer Familienangehörigen und die Führung der Verzeichnisse

Wenn Renter und ihre Familienangehörige in ein anderes EU-Land umziehen nach dessen Rechtsvorschriften sie keine Rente beziehen, haben sie Anspruch auf Leistungen ihrer ursprünglichen Krankenversicherung. Dafür müssen der Renter und seine Familienangehörigen nicht unbedingt zusammen wohnen, aber bei der gleichen Krankenversicherung versichert sein. Nach Antrag des Renters füllt die zuständige Krankenkasse und die entsprechenden Rentenkasse das Formular aus und der Rentner erhält es in doppelter Ausführung. Der Renter legt dem Träger in dem neuen Wohnort die Formulare vor. Dieser teilt der zuständigen Krankenversicherung dann mit, ob er den Rentner und seine Familiengehörigen einträgt oder warum er es nicht macht.

Weitere Informationen und Formular

E122Aufgehoben am 11. Juni 1998
E123

Bescheinigung über den Anspruch auf Sachleistungen der Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Dieses Formular ist für Personen, die in einem anderen EU-Land leben als sie versichert sind. Der zuständige Unfallversicherungsträger füllt es aus und bescheinigt damit, dass die betreffende Person Sachleistungen bei Berufsunfall und -krankheit auf seine Rechnung beziehen kann.

Weitere Informationen und Formular

E124

Antrag auf Sterbegeld

Mit diesem Formular kann Antrag auf Sterbegeld gestellt werden, wenn die antragsstellende Person nicht im zuständigen EU-Staat wohnt. Dieses Formular kann entweder beim zuständigen Versicherungsträger im Ursprungsland oder beim Träger des Wohnortes eingereicht werden.

Weitere Informationen und Formular

E125

Einzelfallausstellung der tatsächlichen Aufwendungen

Der Träger des Aufenthalts- oder Wohnortes füllt dieses Formular als Nachweis über die tatsächlich erbrachten Leistungen aus. Es wird dann den Formularen E106, E112, E120, E123 und der europäischen Krankenversicherungskarte beigefügt.

Weitere Informationen und Formular

E126

Erstattungssätze für Sachleistungen

Der zuständige Krankenversicherungsträger füllt dieses Formular aus, wenn der bei ihm Versicherte nach Rückkehr aus einem anderen EU-Mitgliedsland Pflegekostenrechnungen vorlegt. Er verlangt damit beim Träger im Aufenthaltsort des Versicherten den Betrag zurück, den dieser gezahlt hätte, wenn der Versicherte sich direkt an ihn gewendet hätte. Wenn der Träger im Aufenthaltsort den Betrag mitgeteilt hat, zahlt der zuständige Krankenversicherungsträger dem Versicherten diesen zurück.

Weitere Informationen und Formular

E127

Einzelaufstellung der Monatspauschalbeiträge

Wenn Leistungen aufgrund der Formulare E109 und E121 als Pauschalbetrag zurückerstattet werden, füllt der Träger des Wohnortes dieses Formular aus. Es wird dann über die Verbindungsstelle des zuständigen Staates an den zuständigen Träger weitergeleitet.

Weitere Informationen und Formular

E128

Bescheinigung über den Sachleistungsanspruch während eines Aufenthalts in einem Mitgliedstaat

Aufgehoben am 31.05.2004


E200-Reihe für die Berechnung und Zahlung von Renten
E201

Bescheinigung zur Zusammenrechnung der Versicherungs- oder Wohnzeiten

Nach einer Aufforderung durch den Versicherten füllt der zuständige Träger des Staates, bei dem der Betreffende einmal versichert war, dieses Formular aus. Wenn die freiwillige Versicherung oder Weiterversicherung in Bezug auf Alter, Tod und Invalidität von schon vorhandenen Versicherungs- oder Wohnzeiten abhängig, so werden diese Versicherungs- oder Wohnzeiten aus einem anderen Land mit diesem Formular bescheinigt.

Weitere Informationen und Formular

E202

Bearbeitung eines Antrags auf Altersrente

Der Versicherungsträger des EU-Staates bei dem der Antrag auf Altersrente eingereicht wurde, füllt dieses Formular aus. Zusätzlich zu diesem Formular müssen noch die Formulare E205 und E207 ausgefüllt werden.

Dieser gestellte Antrag hat zur Folge, dass die Leistungen aller Staaten in denen der Betroffene Anwartschaften erworben hat, festgestellt werden. Der Betoffene kann jedoch sagen, dass er die Feststellung von Anwartschaften aus bestimmten Ländern aufschieben will.

Weitere Informationen und Formular

E203

Bearbeitung eines Antrags auf Hinterlassenenrente

Der Versicherungsträger des EU-Staates bei dem der Antrag auf Hinterlassenenrente eingereicht wurde, füllt dieses Formular aus. Dazu sind noch die Formulare E205 und E207 auszufüllen.

Der Antrag auf Hinterlassenenrente hat zur Folge, dass die Leistungen aller Staaten in denen der Betroffene Anwartschaften erworben hat, festgestellt werden. Der Betoffene kann jedoch sagen, dass er die Feststellung von Anwartschaften aus bestimmten Ländern aufschieben will.

Weitere Informationen und Formular

E204

Bearbeitung eines Antrags auf Invalidenrente

Der Versicherungsträger des EU-Staates bei dem der Antrag auf Invalidenrente eingereicht wurde, füllt dieses Formular aus. Dazu sind noch die Formulare E205, E207 und E213 auszufüllen.

Der Antrag auf Invalidenrente hat zur Folge, dass die Leistungen aller Staaten in denen der Betroffene Anwartschaften erworben hat, festgestellt werden. Der Betoffene kann jedoch sagen, dass er die Feststellung von Anwartschaften aus bestimmten Ländern aufschieben will.

Weitere Informationen und Formular

E205

Bescheingung des Versicherungsverlaufes in einem EU-Staat

Für jedes EU-Mitgliedsland gibt es ein eigenes Formular E205, an das die entsprechende Länderkennung (zum Beispiel D für Deutschland, F für Frankreich, I für Italien) angehängt wird. Jeder Staat, in dem der Betroffene zwischenzeitlich versichert war, trägt auf seinem Formular die nach seiner Gesetzgebung zurückgelegten Versicherungszeiten ein. Dieses Formular wird dem Formular E202, E203 oder E204 beigelegt. Außerdem ist das Formular E207 auszufüllen.

Weitere Informationen und Formular

E206Bescheinigung über Beschäftigungszeiten in Minen oder ähnlichen Betrieben
E207

Angaben über den Beschäftigungsverlauf der Versicherten

Dieses Formular wird mit Hilfe des Versicherten ausgefüllt. Es enthält Angaben zu seinem Beschäftigungsverlauf, das bedeutet die Beschäftigungsart, -zeit und -ort. Diese Angaben sollen es den beteiligten Staaten erleichtern das Formular E205 mit seinem Versicherungsverlauf auszufüllen.

Weitere Informationen und Formular

E208Aufgehoben am 27.12.1996
E209Aufgehoben am 27.12.1996
E210

Mitteilung über Rentenbewilligung bzw. -ablehnung

Wenn ein Träger von einem bearbeitenden Träger eines anderen EU-Staates die Formulare E202, E203 oder E204 erhalten hat, teilt er über dieses Formular die Bewilligung oder die Ablehnung eines Antrags auf Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente mit.

Weitere Informationen und Formular

E211

Zusammenfassung der Bescheide

Auf diesem Formular teilt der bearbeitende Träger dem Antragssteller mit welche Ländern seinen Antrag auf Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente bewilligt bzw. abgelehnt haben. Für den Betreffenden beginnt nach Erhalt dieses Formulars die Frist zu laufen, in der er Rechtsmittel einlegen kann.

Weitere Informationen und Formular

E212Aufgehoben am 25.01.2001
E213

Ausführlicher ärztlicher Bericht

Dieser Bericht wird bei der Feststellung einer Invalidenrente verwendet. Die Träger der beteiligten Staaten, in denen der Betroffene gelebt hat, äußern sich auf diesem Formular zum Invaliditätsgrad.

Außerdem wird dieses Formular ausgefüllt, wenn ein Versicherungsträger ein ärztliches Gutachten für eine versicherte Person verlangt, die in einem anderen EU-Land wohnt.

Weitere Informationen und Formular

E214Aufgehoben zum 27.12.1996
E215

Verwaltungsauskünfte über die Lage eines Rentners

Der Träger des Wohnortes füllt dieses Formular für den zuständigen Träger aus, wenn dieser Auskünft über seinen Versicherten haben möchte, der aber in einem anderen EU-Staat lebt oder sich aufhält.

Weitere Informationen und Formular


E300-Reihe für Leistungsansprüche bei Arbeitslosigkeit
E301

Bescheinigung über die Berücksichtigung von Zeiten für den Erhalt von Arbeitslosenunterstützung

Weitere Informationen und Formular

E302

Bescheinigung über die Familienangehörigen, die bei der Berechnung von Leistungen zu berücksichtigen sind.

Weitere Informationen und Formular

E303

Bescheinigung über die Beibehaltung des Anspruches auf Arbeitslosenunterstützung

Von diesem Formular gibt es fünf Versionene, E303/0, E303/1, usw. E303/5 ist ein Informationsblatt für Arbeitslose, die in einen anderen EU-Staat umziehen wollen, um dort Arbeit zu suchen.

Weitere Informationen und Formular


E400-Reihe für Leistungsansprüche auf Familienzulagen
E401

Familienstandsbescheinigung für die Gewährung von Familienleistungen

Die zuständige Behörde am Wohnort der Familienangehörigen bescheinigt mit diesem Formular den Familienstand. Es ist bei Antragsstellung auf Familienleistungen beim zuständigen Träger eines anderen Staats erforderlich.

Weitere Informationen und Formular

E402

Bescheinigung über die Fortsetzung der Schul- oder Hochschulausbildung für die Gewährung von Familienleistungen

Den ersten Teil füllt der für die Gewährung der Familienleistungen zuständige Versicherungsträger aus. Im zweiten Teil bestätigt die Schule oder die Universität die Ausbildungsfortsetzung. Dann schickt sie das Formular an den Versicherungsträger zurück.

Weitere Informationen und Formular

E403

Bescheinigung der betrieblichen und/oder beruflichen Ausbildung für die Gewährung von Familienleistungen

Den ersten Teil füllt der für die Gewährung der Familienleistungen zuständige Versicherungsträger aus. Im zweiten Teil bestätigt der Lehrbeauftragte und die Lehraufsichtsbehörde die betriebliche und/oder berufliche Ausbildung. Dann senden sie das Formular zurück an den Versicherungsträger.

Weitere Informationen und Formular

E404

Ärztliche Bescheinigungen zur Gewährleistung von Familienleistungen

Den ersten Teil füllt der für die Gewährung der Familienleistungen zuständige Versicherungsträger aus. Den zweiten Teil füllt der Krankenversicherungsträger des Wohnlandes der Familienangehörigen aus. Damit kann der zuständige Träger prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erhalt von Familienleistungen nach seinen Rechtsvorschriften erfüllt sind.

Weitere Informationen und Formular

E405

Bescheinigung über die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten in mehreren Mitgliedstaaten zwischen den in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Fälligkeitsdaten

Dieses Formular regelt das Zusammentreffen von Familienleistungen, wenn aufeinanderfolgende Beschäftigungen in mehreren EU-Staaten vorliegen.

Außerdem bescheinigt es in anderen Staaten erworbene Versicherungszeiten, die für den Anspruch auf die Familienleistungen im neuen Wohnland zu berücksichtigen sind.

Weitere Informationen und Formular

E406

Bescheinigung über nachgeburtliche ärztliche Untersuchungen

Dieses Formular wird nur für die Gewährung der Familienleistungen von einem französischen Versicherungsträger benätigt. Mit diesem Formular wird bestätigt, dass beim Kind die von der französischen Gesetzgebung vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen gemacht worden sind.

Weitere Informationen und Formular

E407

Ärztliche Bescheinigung zur Gewährung einer besonderen Familienleistung oder einer erhöhten Familienleistung für behinderte Kinder

Der zuständige Versicherungsträger prüft mit Hilfe dieses Formulars, ob nach seiner Gesetzgebung ein Anspruch auf besondere Familienleistungen für behinderte Kinder besteht. Der zweite Teil dieses Formulars wird vom Vertrauensarzt des Trägers am Wohnort vervollständigt.

Weitere Informationen und Formular

E408Aufgehoben am 05.09.1995
E409Aufgehoben am 05.09.1995
E410Aufgehoben am 18.03.1991
E411

Anfrage betreffend den Anspruch auf Familienleistungen in dem Mitgliedstaat, in dem die Familienangehörigen wohnen

Wenn Probleme bei der Leistungskumulierung entstehen, wird dieses Formular verwendet. Es ermöglicht dem zuständigen Versicherungsträger herauszufinden, ob er eventuell eine Familienleistung nicht erbringen muss, weil eine Erwerbstätigkeit im Wohnland der Familienangehörigen besteht. Der zuständige Träger füllt das Formular aus und übermittelt es dann an den Träger des Wohnorts der Familienangehörigen, der das Formular ergänzt. Wenn er feststellt, dass eine Erwerbstätigkeit besteht, kann er die Zahlung der Familienleistungen aussetzen.

Wenn die Leistungen, die nach den Rechtsvorschriften des Wohnlandes der Familienangehörigen vorgesehen sind, niedriger sind als die Leistungen, die der zuständige Träger zahlen würde, zahlt dieser gegebenfalls eine Differenzzulage.

Weitere Informationen und Formular

E412Aufgehoben am 05.09.1995
E413

Bescheinigung über die Zahlung oder das Einstellen der Zahlung von Familienleistungen.

Dieses Formular wird nur in Frankreich benötigt und von der dortigen Behörde ausgefüllt, welche die Familienleistungen gezahlt hat.

E600-Reihe für beitragsungebundene Leistungen
E601

Ersuchen um Auskünfte über die Höhe der Einkünfte in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat (beitragsunabhängige Sonderleistungen)

Der zuständige Versicherungsträger füllt dieses Formular aus, wenn er für die Festsetzung von beitragsunabhängigen Sonderleistungen die Höhe der Einkünfte in einem anderen EU-Staat wissen will. Der ausländische Träger ergänzt dieses Formular und sendet es zurück an den zuständigen Versicherungsträger.

Weitere Informationen und Formular

E602

Bescheinigung zur Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten, Zeiten selbstständiger Erwerbstätigkeit oder Wohnzeiten (beitragsunabhängige Sonderleistungen)

Der Träger, dessen Rechtsvorschriften zuletzt für den Betroffenen gegolten haben, trägt die dort zurückgelegten Beschäftigungszeiten, Zeiten der selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Wohnzeiten auf diesem Formular ein. Damit kann der zuständige Versicherungsträger den Anspruch auf beitragsunabhängige Sonderleistungen prüfen.

Weitere Informationen und Formular