E-Formular 102
Verlängerung der Entsendung oder der selbständigen Tätigkeit im Ausland
Arbeitnehmer oder Selbständige, die kurzfristig in einem anderen Land ihre Tätigkeit ausführen, haben zuvor durch den zuständigen Träger - bei gesetzlich Krankenversicherten ist dies die jeweilige Krankenkasse, bei Selbständigen der zuständige Rentenversicherungsträger - die Bescheinigung E 101 ausgestellt bekommen.
Mit dieser Bescheinigung wird abgesichert, dass sie für die Zeit der Entsendung, weiterhin in dem Land versichert sind, in dem die Arbeit ursprünglich ausgeführt wird. Diese Bescheinigung gilt nur für eine Dauer von 12 Monaten. Jedoch kann es vorkommen, dass die Entsendung oder die selbständige Tätigkeit aufgrund unvorhersehbarer Umstände 12 Monate übersteigt.
Frau Mustermann wurde von ihrem Unternehmen „Schnell" nach Österreich geschickt um ein Projekt zu betreuen. Dieses Projekt, konnte jedoch nicht so schnell fertiggestellt werden wie geplant und Frau Mustermann muss länger als ein Jahr in Österreich bleiben. Damit sie weiterhin in Deutschland sozialversichert ist, muss ihr Arbeitgeber einen Antrag auf E 102 „Verlängerung der Entsendung/der selbständigen Tätigkeit" stellen.
Durch diese Bescheinigung kann die Entsendung um maximal 12 Monate verlängert werden. Um die Bescheinigung zu bekommen, muss der Arbeitgeber oder der Selbständige einen Antrag bei der gesetzlichen Krankenkassen oder dem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Diese füllen den Vordruck E 102 aus.