E-Formular 109
Grenzüberschreitender Krankenversicherungsschutz für Familienangehörige
Berufstätige sind in der Europäischen Union meist im Land ihres Arbeitsplatzes krankenversichert. Mit dem Formular E 109 können Familienangehörige mit Wohnsitz im EU-Ausland Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft nutzen - genauso wie alle in diesem Land gesetzlich Versicherten. Die Kosten werden von der Krankenkasse im EU-Land erstattet, in dem die Berufstätigkeit ausgeübt wird.
Wenn Familienangehörige in einem anderen EU-Land wohnen, wird durch das Formular E 109 der Anspruch auf Gesundheitsleistungen am Wohnort bescheinigt. Es handelt sich dabei also um einen Informationsaustausch zwischen der Krankenkasse im Land des Arbeitsplatzes und der Krankenkasse am Wohnort der Angehörigen.
Mit dem Formular bestätigt die Krankenkasse den Anspruch der Angehörigen. Gleichzeitig macht der Gesundheitsträger am Wohnort Angaben zur Eintragung oder Nichteintragung der Angehörigen. Eine Eintragung erfolgt nicht, wenn Angehörige bereits anderweitig sachleistungsberechtigt sind. Erfolgt eine Bestätigung durch beide Träger, werden Gesundheitsleistungen der Angehörigen am Wohnort der Krankenkasse im Staat des Arbeitsplatzes in Rechnung gestellt.
Die Krankenkasse im Staat des Arbeitsplatzes füllt Teil A des Dokuments aus und händigt dem Versicherten zwei Ausfertigungen des Formulars E 109 aus. Dieser muss die beiden Ausfertigungen unmittelbar nach Erhalt an die Familienangehörigen senden, die sie beim Träger der Krankenversicherung ihres Wohnorts vorlegen. Die Krankenkasse am Wohnort füllt nach Erhalt beider Ausfertigungen Teil B aus und sendet eine Ausfertigung an die Krankenkasse im Land des Arbeitsplatzes zurück. Wohnen die Familienangehörigen in verschiedenen Ländern, muss für jedes Land eine Bescheinigung ausgestellt werden.
Alternativ kann auch der Träger am Wohnort einen Antrag auf Ausstellung des Formulars E 109 stellen. In diesem Fall sendet die Krankenkasse im Staat des Arbeitsplatzesdie Formulare an die Krankenkasse des Wohnorts. Der weitere Ablauf bleibt gleich.
Beispiel:
Frau Marina Musterfrau arbeitet in Dresden, ihre Familie wohnt aber in Prag. Über Ihre Krankenversicherung beantragt sie die Ausstellung des Formulars E 109. Diese füllt den Teil A des Dokuments aus und händigt dieses Frau Musterfrau zweifach aus. Frau Musterfrau leitet beide Vordrucke an ihre Familienangehörigen weiter. Die wiederum geben beide Ausfertigungen an die zuständige Krankenkasse in der Tschechischen Republik – der „Zdravotní pojištovna“ am Wohnort. Die „Zdravotní pojištovna“ füllt Teil B aus und sendet eine Ausfertigung an die deutsche Krankenkasse zurück.
Wichtig: Während die Krankenkassen einiger Mitgliedstaaten die E-Formulare verwenden, haben andere bereits auf das neue Format der Portablen Dokumente umgestellt. Gültig sind beide Varianten.