E-Formular 117
Gewährung von Geldleistungen bei Mutterschaft und Arbeitsunfähigkeit
Hat sich jemand ein Bein gebrochen und kann somit längere Zeit nicht zur Arbeit, dann ist der Betreffende arbeitsunfähig. Doch dies kann nicht einfach so behauptet, sondern muss mit einem ärztlichen Attest belegt werden. Der Träger des Wohnlandes kann eine ärztliche Feststellung über den Eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit stellen. Zusammen mit dem Antrag E 115 wird der ärztliche Bericht dem zuständigen Träger gesendet, dies wäre jetzt in Deutschland der jeweilige Arbeitgeber. Mit dem ausgefüllten Vordruck E 117 teilt der zuständige dem Wohnortträger wiederum mit, ob er die Geldleistungen gewährt. Dies ist wichtig, da der Wohnortträger die Geldleistungen zu Lasten des zuständigen Trägers zahlt.