Formular E 121
Gesundheitsversorgung von Rentnern mit Wohnsitz im EU-Ausland
Mit dem Formular E 121 können Rentner und ihre Familienangehörigen die Gesundheitsversorgung an ihrem Wohnort im EU-Ausland in Anspruch nehmen, selbst wenn sich ihre Krankenkasse in einem anderen EU-Staat befindet. Im Gesundheitssystem des Wohnorts sind sie Einheimischen gleichgestellt. Die Kosten für die Gesundheitsleistungen am Wohnort trägt die Krankenkasse im Heimatland.
Das Formular E 121 wird auf Antrag des Rentners durch die eigene Krankenkasse und den zuständigen Rentenversicherungsträger in zweifacher Ausführung ausgestellt und an die Krankenkasse am Wohnort im EU-Ausland übermittelt. Der Träger im EU-Ausland bestätigt anschließend der eigenen Krankenversicherung die Eintragung des Wohnorts. Danach können Gesundheitsleistungen am Wohnort in Anspruch genommen werden.
Beispiel:
Frau Maria Musterfrau möchte ihren Ruhestand in einer Eigentumswohnung in Sevilla verbringen. Die Deutsche Rentenversicherung und ihre Krankenkasse stellen auf ihren Antrag das Formular E 121 in zweifacher Ausführung aus. Sie übergibt anschließend das Formular an den zuständigen Träger in Spanien, die „Dirección Provincial del Instituto Nacional de la Seguridad Social“ (Provinzdirektion der Landesanstalt für soziale Sicherheit) in Sevilla. Alternativ kann auch der spanische Träger eine Ausstellung des Formulars E 121 beantragen. Nachdem der spanische Träger Teil B des Formulars ausgefüllt hat, schickt er ihn zurück an die deutschen Sozialversicherungsträger. Frau Musterfrau kann anschließend Gesundheitsversorgung in Spanien in Anspruch nehmen - nach den gleichen Regeln, die auch für alle anderen in Spanien gesetzlich Versicherten gelten.
Wichtig: Während die Krankenkassen einiger Mitgliedstaaten die E-Formulare verwenden, haben andere bereits auf das neue Format der Portablen Dokumente umgestellt. Gültig sind beide Varianten.