EU-Sozialrecht: Leben und Arbeiten in Europa

VO 883/2004 und 987/2009 sichern Rechte von mobilen Arbeitnehmern in der EU

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union haben das Recht, in anderen EU-Mitgliedstaaten zu wohnen und dort eine Arbeit anzunehmen. Für ihre soziale Sicherheit sorgen die Verordnungen (EG) 883/2004 und (EG 987/2009).

Die Koordinierung der Sozialsysteme in der EU ist allerdings eine komplexe Angelegenheit. Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen: Welche Krankenversicherung ist zuständig, wenn ein Arbeitnehmer in einem Land wohnt und in einem anderen EU-Mitgliedsland arbeitet? Wie werden Rentenansprüche behandelt, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben werden? Und was geschieht, wenn man nach einigen Jahren im europäischen Ausland wieder nach Deutschland zurückkehrt?

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