Krankenversicherung und Reisen nach Italien
Corona: Auf regionale Unterschiede bei der Einreise achten
Corona: Aktuelle Reisebestimmungen
Seit dem 3. Juni 2020 ist die Einreise aus Deutschland ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht gestattet. Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit bestehen nicht. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb. Bei der Einreise werden unter Umständen Gesundheitskontrollen durchgeführt.
Versorgung im Notfall: Gebührenfreie Telefonnummer: 118
Urlaub und Krankenversicherung in Italien
Italiens öffentliches und steuerfinanziertes Gesundheitssystem bietet grundsätzlich eine kostenlose medizinische Grundversorgung für die gesamte Bevölkerung. In der Praxis sind aber Zuzahlungen sehr häufig. Wer nach Italien reist, sollte eine Reisekrankenversicherung auch dann abschließen, wenn er durch die Europäische Krankenversicherungskarte eigentlich Leistungen kostenlos erhalten sollte.
Die praktischen Ärzte übernehmen die ambulante Grundversorgung. Für einen Allgemeinarztbesuch werden in der Regel keine Termine ausgemacht. Patienten gehen einfach direkt zur Hausarztpraxis, wo sie eine Wartenummer ziehen. Für akute Fälle ist der Notdienst der staatlichen Krankenhäuser („Pronto Soccorso“) zuständig. Um zu einem Facharzt gehen zu können, braucht man eine Überweisung durch einen praktischen Arzt oder einen anderen Facharzt, der beim SSN arbeitet oder dort unter Vertrag steht.
Versicherte erhalten kostenlos medizinische Behandlungen (ausgenommen sind zahnärztliche Behandlungen) bei Ärzten, die beim Nationalen Gesundheitsdienst (SSN) beschäftigt sind oder dort unter Vertrag stehen. Für Verschreibungen fällt eine Selbstbeteiligung an. Diese Zuzahlungsgebühr beträgt 10 Euro pro Verschreibung und muss an den SSN entrichtet werden. Menschen mit geringem Einkommen oder Behinderung sind von der Zuzahlung befreit. Zudem werden bestimmte Personengruppen wie Schwangere teilweise von den Kosten befreit.
Kostenlos sind auch medizinische Leistungen von öffentlichen Krankenhäusern der regionalen Gesundheitsdienste sowie von privaten Krankenhäusern, die einen Vertrag mit den regionalen Gesundheitsdiensten haben. Den Patienten steht die Wahl des Krankenhauses oder der Vertragsklinik offen. Die stationäre Behandlung erfolgt nach Einweisung durch den praktischen Arzt oder den Facharzt des SSN (außer in Notfällen).
Privatärzte sind nicht verpflichtet, die Europäische Krankenversicherungskarte anzunehmen. Unter Umständen kann aber bei der deutschen Krankenkasse die Übernahme eines Teils der Behandlungskosten beantragt werden. Da im Notfall häufig nur ein Privatarzt schnell erreichbar ist, empfiehlt sich für Urlauber in jedem Fall der Abschluss einer Reisekrankenversicherung.
Zahnärzte rechnen immer privat ab. Patienten zahlen den vollen Rechnungsbetrag. In dringenden Ausnahmefällen ist einer Behandlung in Notfallkliniken des nationalen Gesundheitsdienstes möglich. Auch hier muss der Patient für einen Teil der Kosten selbst aufkommen.
Auslandssemester in Italien
Studenten, die sich in Italien nur für das Studium (im Rahmen von Auslandssemestern) aufhalten, sind weiterhin in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Sie brauchen für die medizinische Behandlung in Italien nur die Europäische Krankenversicherungskarte. Es besteht allerdings kein gesetzlicher deutscher Krankenversicherungsschutz mehr, wenn Studenten neben ihrem Studium arbeiten. Deutsche Studenten, die in Italien dauerhaft leben, melden sich beim nationalen Gesundheitsdienst SSN an und können kostenlos die medizinische Grundversorgung im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems Italiens beanspruchen.
Das Gesundheitssystem
Das Gesundheitssystem Italiens ist staatlich organisiert. Für die Organisation des Gesundheitssystems sind die einzelnen Regionen zuständig. Zugang zu Gesundheitsleistungen haben alle Einwohner Italiens: italienische Staatsbürger wie Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung und Wohnsitz in Italien. Sie haben das Recht einen Hausarzt auszuwählen.
Wer sich in Italien krankenversichern und medizinische Leistungen in Anspruch nehmen möchte, muss sich zunächst beim nationalen Gesundheitsdienst SSN („Servizio sanitario nazionale“) eintragen und einen Hausarzt oder Kinderarzt auswählen. Den Arzt kann man mithilfe einer bei den lokalen Stellen der ASS („Unita Sanitarie Lokale“ - USL) ausliegenden Liste aussuchen.
Bei der Anmeldung wird eine Krankenversicherungskarte („Tessara sanitaria“) ausgestellt. Diese Karte muss bei jeder medizinischen Behandlung von den Versicherten vorgelegt werden. Familienangehörige (Ehepartner, die nicht selbst versichert sind und Kinder unter 16 Jahren) werden ebenfalls auf der Karte registriert und erhalten über sie Gesundheitsleistungen. Weitere Informationen gibt es bei den örtlich Gesundheitsstellen der ASS.
In Italien gibt es private Zusatzversicherungen, die auch Kosten für Behandlungen bei Privatärzten und privaten Krankenhäusern abdecken.