Krankenversicherung und Reisen nach Spanien
Auslandsreisekrankenversicherung empfohlen
In Spanien zum Arzt
In Deutschland gesetzlich Versicherte können sich in Spanien mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC, auf der Rückseite Ihrer deutschen Versicherungskarte) medizinisch behandeln lassen. Auf der Internetseite des Ministeriums für Gesundheit, Verbraucherschutz und Soziales (Ministerio de sanidad, consumo y derechos sociales) können staatlich angeschlossenen Gesundheitszentren und Kliniken in der Nähe gesucht werden.
Die Gesundheitsversorgung ist dezentral organisiert. Die autonomen Gemeinschaften sind für die Primärversorgung im Bereich der hausärztlichen Leistungen zuständig. Die ärztliche Leistungen werden in Erstversorgungszentren (Centros de Atención Primaria - CAP) erbracht. Im Notfall bringt Sie die Ambulanz dorthin oder in ein Krankenhaus. Die Krankentransportdienste sind nur kostenlos, wenn sie durch einen öffentlichen Gesundheitsdienstleister erbracht werden. Fachärztliche Behandlungen sind nur nach einer Überweisung möglich.
Bei der Versorgung von Patienten wird zwischen Privatbehandlungen und Behandlungen des öffentlichen Gesundheitssystems unterschieden. Eine privatärztliche Behandlung bezahlt der Patient immer selbst.
Urlaub in Spanien
Im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems erbrachte Leistungen sind grundsätzlich kostenlos. Vergewissern Sie sich, dass Sie stets Ihre Europäische Krankenversicherungskarte mit sich tragen. Hotels und Reiseveranstalter rufen oder empfehlen Ihnen möglicherweise Privatärzte oder Privatkliniken. Die entstanden Kosten müssen Sie dann aus eigener Tasche bezahlen.
Spanien-Urlauber sollten vor Urlaubsantritt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Zwar ist die Notfallversorgung für gesetzlich Versicherte in Spanien grundsätzlich kostenlos. Dies gilt aber nur für ärztliche Leistungen in Erstversorgungszentren (Centros de Atención Primaria - CAP). Im Urlaubsort am Strand wird in der Regel privatärztlich abgerechnet. Weiter werden Kosten für den im Krankheitsfall notwendigen Rücktransport nach Deutschland und die Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bei Verschreibungen von Medikamenten durch einen öffentlichen Gesundheitsdienstleister, müssen Sie eine Zuzahlung zu den Kosten leisten. Die Höhe variiert je nachdem, ob Sie Rentner oder berufstägig sind. Die Verschreibung von Arzneimitteln durch eine Klinik oder ein Krankenhaus vermerken die behandelnden Ärzte in einem Bericht. Diesen müssen Sie einem öffentlichen Gesundheitszentrum vorlegen. Nur so erhalten Sie eine ärztliche Verschreibung für die benötigten Arzneimittel.
Bei Zahnarztbesuchen sind nur dringend notwendige Maßnahmen sowie Vorsorgeuntersuchungen vom staatlichen System gedeckt. Sonstige Behandlungen müssen Sie in voller Höhe selbst zahlen. Dialyse-, Sauerstoff- und Chemotherapie-Patienten sollten vor ihrer Abreise die öffentlichen Gesundheitsdienste der Autonomen Gemeinschaft kontaktieren, in der sie sich aufhalten. Diese können Ihnen nähere Informationen über verfügbare Kliniken und Gesundheitszentren geben.
Auslandssemester in Spanien
Deutsche Studenten, die sich in Spanien im Rahmen eines Auslandssemesters aufhalten, sind weiterhin in Deutschland krankenversichert. Sie verbleiben im Falle eines Auslandssemesters im Studentenstatus Ihrer Krankenversicherung in Deutschland. Bei der Immatrikulation an einer spanischen Hochschule müssen Sie einen Versicherungsnachweis vorlegen. Vor dem Aufenthalt sollten Sie sich daher die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausstellen lassen. Privat versicherte Studenten können eine Anspruchsbescheinigung Ihrer Krankenversicherung vorlegen.
Das System der Krankenversicherung in Spanien
Die spanische Bevölkerung hat die höchste Lebenserwartung in der EU. Trotzdem schneidet das Gesundheitssystem Spaniens im europäischen Vergleich eher durchschnittlich ab. Dies liegt nicht zuletzt an den langen Wartezeiten auf einen Termin bei Fachärzten. Dennoch verfügt das Land über ein dichtes Netz an Gesundheitszentren.
Das spanische Gesundheitssystem ist dezentral organisiert. Die medizinische Versorgung erfolgt durch zwei Ebenen. Das nationale Gesundheitswesen (Sistema Nacional de Salúd – SNS) setzt sich aus der staatlichen Gesundheitsverwaltung und den Gesundheitsdiensten der autonomen Regionen zusammen. Diese können die Organisation in ihrem Verantwortungsbereich größtenteils selbst bestimmen. Dadurch entstehen mitunter starke Unterschiede hinsichtlich der Gesundheitsversorgung in den einzelnen Regionen Spaniens. Die nationale Verwaltung kontrolliert die korrekte Einhaltung und Ausführung des spanischen Gesundheitsrechts.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für alle spanischen Staatsbürger verpflichtend. Das System wird größtenteils durch Steuern finanziert. Für Arbeitnehmer sind die Beiträge gering. Arbeitgeber zahlen dafür jedoch ein Vielfaches an Beträgen für die staatliche Krankenversicherung.
Der in der spanischen Verfassung von 1978 garantierte Zugang zur medizinischen Versorgung zeigt sich deutlich in den Vorgaben des nationalen Gesundheitsgesetzes. Jedem Bürger soll es möglich sein, von seinem Wohnort innerhalb von 15 Minuten ein Gesundheitszentrum zu erreichen. So liegt Spanien an der Ärztedichte gemessen weit über dem OECD-Durchschnitt.