Krankenversicherung im Türkei-Urlaub

Eine private Reisekrankenversicherung ist sinnvoll

Corona (Covid 19): Aktuelle Entwicklungen
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens warnt die Bundesregierung zurzeit vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei. Die Türkei trifft das als drittbeliebtestes Urlaubsland der Deutschen nach Spanien und Italien besonders hart.

Mit Ausnahme der Landgrenze zu Iran sind die Grenzen der Türkei offen. Die Türkei hat das Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige am 11. Juni 2020 aufgehoben. Es bestehen wieder regelmäßige Flüge aus der Türkei nach Deutschland und umgekehrt.

Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen meist ein Corona-Test durchgeführt. Bei positivem Testergebnis wird eine medizinische Behandlung angeordnet, auch Quarantänemaßnahmen sind möglich.

Für Menschen über 65 Jahre gilt eine grundsätzliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 10 Uhr. Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht; in vielen Städten ( u.a. Istanbul, Ankara, Izmir und in Teilen von Antalya) auch überall im öffentlichen Raum. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.

Urlaub in der Türkei
Wer in die Türkei fährt, braucht nach wie vor einen Urlaubskrankenschein. Die europäische Krankenversicherungskarte gilt nicht. Erforderlich ist das Formular T/A 11, das Versicherte von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. In der Regel genügt ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse, und das Formular wird per Post zugeschickt.

Mit dem Urlaubskrankenschein erhalten Sie im Notfall medizinische Leistungen und müssen dafür nicht bezahlen. Allerdings ist das Verfahren recht kompliziert und immer wieder berichten Urlauber, dass sie medizinische Leistungen in der Türkei dennoch bar bezahlen mussten. Diese Kosten werden nur unter bestimmten Umständen von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Experten raten daher, unbedingt eine private Reisezusatzversicherung abzuschließen.

Die private Reise-Krankenversicherung wird teilweise schon für weniger als zehn Euro für eine mehrwöchige Reise angeboten. Kaum teurer sind Jahresverträge, die mehrere kurze Urlaubsreisen abdecken. Mit dieser Versicherung zahlen Sie Arzt- und Krankenhausrechnung am Urlaubsort zunächst selbst. Gegen Vorlage der Quittung erstattet die private Reiseversicherung die Kosten. Voraussetzung ist natürlich, dass die Kosten im vertraglich vereinbarten Rahmen bleiben.

Sollten Sie keine private Reiseversicherung abschliessen, wird es im Krankheitsfall kompliziert. Zunächst müssen Sie sich mit Ihrem Urlaubskrankenschein an eine Regionalstelle der Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Sigortalar Kurumu- S.S.K.) wenden. Dort erhalten Sie eine „Gesundheitshilfebescheinigung gemäß Sozialversicherungsabkommen“ (Sosyal Güvenlik Sözlesmesine Göre Saglik Yardim Belgesi). Mit dieser können Sie sich in einer staatlichen Gesundheitseinrichtung (Devlet Saglik Tesisi), einer Universitätsklinik (Üniversite Klinigi) oder in einer privaten Einrichtung (Özel Saglik Tesisi), die einen Vertrag mit der S.S.K. abgeschlossen hat, behandeln lassen. Sie können auch direkt zum Arzt gehen, dort bar bezahlen und erst anschließend bei der S.S.K. um eine Rückerstattung bitten. Ob Sie die Summe von der S.S.K. erhalten, ist aber ungewiss.

Mit der Gesundheitshilfebescheinigung erhalten Sie bei Ärzten und Krankenhäusern Leistungen, die nach türkischem Recht vorgesehen sind. Voraussetzung ist, dass die Behandlung nicht bis zu Ihrer Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden kann. Wenn Sie bereits vor Beginn des Urlaubs erkranken, sollten Sie das mit Ihrer Krankenkasse vor der Abreise besprechen. In diesem Fall muss geklärt werden, ob und in welcher Höhe Behandlungskosten am Urlaubsort übernommen werden.

Nach den Bestimmungen des Sozialabkommens sollten Sie für medizinische Leistungen nicht selber bezahlen müssen. Der Arzt oder das Krankenhaus rechnet die Leistung so ab, als habe er einen türkischen Patienten vor sich. Das gilt für Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitssystems. Doch selbst dort werden Touristen manchmal um eine direkte Begleichung der Rechnung gebeten. In diesem Fall lassen Sie sich eine Rechnung ausstellen, aus der die erbrachten Leistungen genau hervorgehen. Ihre deutsche Krankenkasse entscheidet dann, ob und in welcher Höhe sie Kosten erstattet. Sie erhalten höchstens den Betrag, der bei einer Behandlung in Deutschland erstattet würde. Wenn Sie der türkische Arzt als Privatpatient behandelt, ist diese Grenze schnell überschritten.

Bei schwerwiegender Erkrankung werden Sie unter Umständen zu einem Spezialisten oder in eine andere Klinik geschickt. Dafür können zusätzliche Kosten entstehen, die Sie zunächst selber bezahlen müssen. Sie sollten schnellstmöglich wieder Kontakt zur Regionalstelle der S.S.K. aufnehmen, um eine Kostenerstattung prüfen zu lassen.

Mit einer privaten Auslands-Reiseversicherung müssen Sie sich um diese Fragen keine Gedanken machen. Damit werden Sie im Ausland wie ein Privatpatient behandelt und erhalten eine viel höhere Erstattung für medizinische Leistungen. Sie sollten darauf achten, dass auch der Rücktransport abgesichert ist. Denn die Heimreise in einem speziellen Ambulanzflugzeug kann mehrere zehntausend Euro kosten.

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern diese Zusatzversicherung über Partnerunternehmen an. Alternativ können Sie selber Angebote vergleichen und die Versicherung teilweise direkt im Internet abschließen. Einer Recherche von krankenkassen.de zufolge sind die Preisunterschiede allerdings gering. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich hier ein unverbindliches Angebot für eine Auslands-Krankenversicherung anzusehen. Bei Interesse können Sie die Versicherung online abschliessen und erhalten den Versicherungsschein per E-Mail zugeschickt.