Portable Dokumente: Neue Formulare für die Gesundheitsversorgung im EU-Ausland

Übersicht der Vordrucke für die Krankenversorgung in der EU

Um Reisen und Auslandsaufenthalte in der EU zu erleichtern, koordinieren die Mitgliedstaaten ihre Systeme der gesetzlichen Krankenversicherungen. Mit "Portablen Dokumenten" (portable documents) können Versicherte auch bei Krankenkassen im EU-Ausland Ihre Ansprüche nachweisen. Die „Portablen Dokumente“ sollen auf lange Sicht die bewährten E-Formulare ersetzen. Zurzeit verwenden die meisten Sozialversicherungsträger weiter die E-Formulare. 

Hinweise zur Verwendung der Portablen Dokumente A1, S1, S2, S3 und DA1 sowie der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC):

  • Sie sollten "Portable Dokumente" vor Ihrer Abreise bei der Krankenkasse anfordern, bei der Sie versichert sind. Sonst kann es passieren, dass Ihre Krankenversicherung Kosten nicht übernimmt.
  • Die Dokumente ermöglichen Ihnen, dass Sie im Gesundheitssystem im Ausland wie Einheimische behandelt werden. Also können für Sie auch Vorauszahlungen anfallen, die in Deutschland nicht üblich sind.
  • Portable Dokumente ersetzen keine Auslandskrankenversicherung.
  • Die “Portablen Dokumente” können in allen EU-Sprachen ausgefüllt werden - somit auch auf Deutsch. 


 

EHIC: Europäische Krankenversicherungskarte

Kernstück der Gesundheitsversorgung im EU-Ausland ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Mit ihr haben Versicherte gesetzlicher Krankenkassen im Notfall bei Kurzaufenthalten im EU-Ausland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz das Recht auf die gleiche Gesundheitsversorgung, wie die Menschen vor Ort. Die EHIC ist leicht zu erkennen: Sie befindet sich auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte und trägt die Aufschrift “Europäische Krankenversicherungskarte” sowie das EU-Symbol mit Staatenkürzel. Nur Versicherte gesetzlicher Krankenkassen können eine Europäische Krankenversicherungskarte erhalten. Wer privat krankenversichert ist, muss anders vorsorgen.

Weitere Informationen zur EHIC

 

Portables Dokument S1:
Gesundheitsversorgung im Wohnsitzland bei Versicherung in einem anderen Staat

Der Vordruck bescheinigt den Anspruch auf Gesundheitsleistungen, wenn Sie in einem EU-Staat versichert sind, der nicht Ihr Wohnsitz ist (z.B. bei Grenzgängern, Entsendete, Rentnern). Sie haben somit Anspruch auf Gesundheitsleistungen, wie sie nach den Vorschriften im Wohnsitzland getragen werden (als wären Sie dort versichert). Anfallende Kosten werden dem Träger im Wohnsitzland von dem Träger erstattet, bei dem Sie versichert sind.

Weitere Informationen und Formular

 

Portables Dokument S2:
Geplante Behandlung im EU-Ausland

Geplante medizinische Behandlungen werden von Ihrer Krankenversicherung nur übernommen, wenn Sie von ihr zuvor eine Genehmigung eingeholt haben. Das Dokument S2 ist der Nachweis ihrer Krankenversicherung für eine geplante medizinische Behandlung im EU-Ausland. Sie werden dann wie Einwohner des Staates behandelt, den Sie für die Behandlung besuchen (kann auch Vorauszahlungen beinhalten).

Weitere Informationen und Formular

 

Portables Dokument S3:
Medizinische Behandlung eines ehemaligen Grenzgängers im Staat der vormaligen Erwerbstätigkeit

Das Dokument bescheinigt Ihren Anspruch (oder den Ihrer Familienangehörigen) als ehemaliger Grenzgänger auf medizinische Behandlung in einem früheren Beschäftigungsstaat.

Weitere Informationen und Formular

 

Portables Dokument DA1:
Gesundheitsleistungen bei Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Der Vordruck DA1 wird nur bei anerkannten Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ausgestellt, die aus der Vergangenheit stammen. Er bescheinigt den Anspruch auf medizinische Behandlung und Gesundheitsleistungen. Das Formular wird von dem Versicherungsträger für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ausgestellt, bei dem Sie versichert sind.

Weitere Informationen und Formular

 

Portables Dokument A1:
Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit, die auf den/die Inhaber/in anzuwenden sind​

Laut EU-Recht gelten für Erwerbstätige nur Gesetze zur sozialen Sicherheit eines EU-Staates. Das Dokument A1 bescheinigt, welche Gesetze für Sie gelten. Sie sind somit nicht verpflichtet, in dem anderen EU-Staat Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Das Dokument wird auf Ihren Antrag (oder den des Arbeitgebers) durch den Sozialversicherungsträger ausgestellt, bei dem er versichert sind.

Weitere Informationen und Formular