Verdacht auf Ärztepfusch: Immer mehr Menschen suchen Hilfe beim Anwalt, aber der Weg zum Gericht ist riskant und oft aussichtslos Von Sandra Trauner, dpa

Frankfurt/Main (dpa) - 150 000 Euro hat Horst-Josef Ölschläger*
bereits für Anwälte, Gutachter und Gerichtskosten ausgegeben. Seit 14
Jahren kämpft er um eine Rente für seinen schwerbehinderten Sohn. Der
60-Jährige ist überzeugt, dass Frank* Opfer eines ärztlichen
Behandlungsfehlers wurde. In seiner Version der Geschichte machten
die Ärzte in der Intensivstation einer süddeutschen Klinik einen
fatalen Fehler: Sie setzten den Beatmungsschlauch des kranken Kindes
in die Speise- statt in die Luftröhre. Die Atmung setzte aus, das
Herz blieb stehen, das Gehirn wurde schwer geschädigt. Auch mit 14
Jahren kann der schwerst körperlich und geistig behinderte Frank
nicht sprechen, er muss gewickelt werden und leidet an Epilepsie mit
schweren Sturzanfällen.

Die Version der Gegenseite klingt anders. Einen «schicksalhaften
Verlauf» attestierten diverse Gutachter dem verantwortlichen Arzt und
sorgten so dafür, dass Ölschlägers Strafanzeige und Zivilklagen
allesamt eingestellt und abgewiesen wurden. Er geriet an Anwälte, die
bezeichnet er heute als «Mittäter», er hatte mit Medizinern zu tun,
denen er «Seilschaften» unterstellt, und erlebte Verhandlungen, die
ihm vorkamen wie eine «Vorverurteilung». Seine ernüchternde Bilanz
nach 14 Jahren: «Ich kämpfe gegen Windmühlen.»

Wie Ölschläger versuchen immer mehr Menschen wenigstens juristisch
Recht zu bekommen, wenn sie die Hoffnung in die Medizin aufgegeben
haben. Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP)
beobachtet - wie auch viele Anwälte - seit Jahren eine steigende
Klagebereitschaft mutmaßlicher Ärztepfusch-Opfer. «Die Patienten
werden immer kritischer», sagt DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus.
Dank des Internets seien Laien bisweilen besser über ihre Krankheit
informiert als Ärzte. Und manche Berichte in den Boulevardmedien
erweckten den Eindruck, hier locke schnelles Geld. «Sie haben ein
Recht auf Entschädigung. Nehmen Sie es sich!», wirbt eine Frankfurter
Kanzlei. Andere gehen mit Aufklebern in der U-Bahn auf Mandantenfang.

Dabei sind Behandlungsfehler «sehr schwer zu beweisen», betont
Patientenvertreter Candidus. «Und wenn, dann dauert es Jahre.» Am
Ende sähen nur die wenigsten Geld. Die Gesellschaft warnt davor, sich
bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler allzuschnell an einen Anwalt
zu wenden, denn unzufriedene Patienten seien für Juristen oft nur
«eine lukrative Einnahmequelle». Anwälte neigten dazu, den Schaden zu
hoch anzusetzen, «weil sie damit ja auch ihr Honorar festlegen». Dass
dennoch so viele den Rechtsweg beschreiten, hält Candidus für eine
Art psychologisches Ausweichmanöver: Manchmal sei es eben leichter,
dem Arzt die Schuld zu geben als der Krankheit.

12 000 bis 15 000 Menschen suchen jährlich Rat beim Arbeitskreis
Medizingeschädigter (AKMG) im Allgäu - Tendenz deutlich steigend. Die
ehrenamtlich arbeitenden Mitarbeiter raten Betroffenen, erstmal alles
auszuschöpfen, was nichts kostet: die Krankenakten besorgen, ein
kostenloses Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen
einholen, sich an die Schlichtungsstellen der Ärztekammern wenden.
Einmal monatlich beraten zwei Fachanwälte Betroffene kostenlos und
unverbindlich am Telefon. «Das Bestreben muss immer sein, eine
außergerichtliche Einigung zu erreichen, um sich die Prozesskosten zu
ersparen», sagt Monika Hauser, Bundesvorsitzende des Arbeitskreises.

Die 55-Jährige sieht sich selbst als Opfer eines ärztlichen
Kunstfehlers. Seit 1997 ist sie - nach dem Einsetzen einer
Schmerzpumpe - teilweise gelähmt. Beim AKMG bekam sie den Rat, ohne
Rechtsschutzversicherung besser nicht zu klagen. Tatsächlich
verzichtete Hauser auf juristische Schritte und beschloss
stattdessen, in dem 1995 gegründeten Verein mitzuarbeiten. «Man darf
die Leute doch nicht ins offene Messer laufen lassen.»

Bei fünf bis zehn Prozent aller Krankenhauspatienten kommt es zu
sogenannten «unerwünschten Ereignissen», hat das «Aktionsbündnis
Patientensicherheit» berechnet. In drei bis vier Prozent der Fälle
seien diese Pannen auf Fehler des Klinikpersonals zurückzuführen. 0,1
Prozent der Patienten - 17 000 Menschen pro Jahr in Deutschland -
sterben an diesen Fehlern. «Die Zahl ist sicher nicht zu hoch
gegriffen», sagt der Vorsitzende des Bündnisses, der Frankfurter
Prof. Matthias Schrappe, unter Berufung auf mehr als 50 Studien.
«Aber nur ein Dreißigstel der Fälle ist juristisch relevant», erkl
ärt
Schrappe. «Lediglich drei Prozent aller Pannen landen vor Gericht.»

Laut Statistischem Bundesamt wurden den jüngsten Zahlen zufolge im
Jahr 2005 aber nur wenige tausend Arzthaftungssachen in
Zivilprozessen verhandelt: vor den Amtsgerichten waren es 2003, vor
den Landgerichten 5857 und vor den Oberlandesgerichten 1640. Dabei
schätzt das Berliner Robert-Koch-Institut (RKI), dass in Deutschland
jährlich 40 000 Mal Medizinern Pfusch vorgeworfen wird. In rund 30
Prozent der Fälle gebe der Arzt zu, einen Fehler gemacht zu haben.
Wenn die RKI-Schätzung stimmt, würden jährlich 12 000 Menschen
anerkanntermaßen falsch behandelt.

Eine anerkannte Spezialistin für Arzthaftungsfälle ist die
Frankfurter Anwältin Michaela Bürgle, die Boulevard-Medien feiern sie
als «Schrecken aller Pfusch-Ärzte». Zwischen 150 und 200 Fälle
gleichzeitig bearbeiten die attraktive 42-Jährige und ihre zwei
Kollegen. Sie erstreiten Tausende für im Körper vergessenes OP-
Besteck, verpfuschte Schönheits-Operationen, übersehene Brusttumore,
Geburtsschäden oder schlimme Verwechslungen: «Einem Mann sollte ein
künstlicher Darmausgang gelegt werden, und stattdessen wurde ihm ein
Bein abgenommen», berichtet Bürgle.

Rund 20 Prozent der Klagewilligen, die sich an sie wenden, weist
sie ab: «Nicht jeder ausgebliebene Behandlungserfolg ist gleich ein
Behandlungsfehler.» Bei Fällen, die ihr aussichtsreich erscheinen,
holt sie informell den Rat von Medizinern ein, denen sie vertraut.
Mit diesem Hintergrundwissen schreibt sie den Arzt an. In rund 30
Prozent der Fälle meldet sich dann die Versicherung des Mediziners
und signalisiert die Bereitschaft, sich außergerichtlich zu einigen,
da auch für sie ein Verfahren im Zweifel teurer wäre.

Vor Gericht landen nur jene Fälle, in denen die Versicherung einen
Fehler abstreitet, Bürgle aber von einem Erfolg überzeugt ist. Dann
wird ein Sachverständigengutachten erstellt, das dem Gericht als
Entscheidungsgrundlage dient. Wie oft der Patient am Ende Recht
bekommt, «darüber führen wir keine Statistik», sagt Bürgle, sie
schätzt die Erfolgsquote aber auf «gefühlte» 70 bis 80 Prozent,
bisweilen bekämen die Mandanten aber weniger Geld, als sie sich
erhofft hatten. Zu den höchsten Beträgen, die sie erstritt, gehören
260 000 Euro Schadensersatz für ein nach einem Geburtsfehler
behindertes Kind plus lebenslange Rente.

Gegen den Vorwurf von Abzocke und Geldschneiderei möchte Bürgle
nicht alle Kollegen in Schutz nehmen. Es gebe durchaus Wald- und
Wiesenjuristen, die ihr Geld sonst mit Mietrecht oder
Strafverteidigung verdienten, des hohen Streitwerts wegen aber mit
Freuden Arzthaftungsfälle annähmen - egal wie wenig sie von der
Materie verstehen und wie sinnlos die Klage auch ist. «Das ist zum
Teil ganz übel. Die versprechen den Leuten das Blaue vom Himmel»,
schimpft Bürgle.

Da ist man schon besser bei den Schlichtungsstellen für
Arzthaftungsstreitigkeiten der Ärztekammern aufgehoben, auch wenn
diese im Ruf stehen, zu ärztefreundlich zu sein («Krähennester» nen
nt
sie Bürgle) und sehr langsam zu arbeiten. Die Bundesärztekammer sieht
das Problem selbst: «Patienten, die eine fehlerhafte Behandlung
vermuten, stehen vor einem zweifachen Dilemma», und gibt auch zu:
«Zum einen ist ihr Vertrauen in die Tätigkeit des behandelnden Arztes
gestört, zum anderen aber sind sie auf medizinisches Know-how
angewiesen, um den Behandlungsfehlervorwurf untermauern zu können.»

2006 wurden nach Angaben der Bundesärztekammer bei den
Schlichtungsstellen rund 7200 Fälle entschieden. In 5074 Fällen wurde
der Arzt «freigesprochen», 2055 Mal entschied die Kommission: Ja,
hier liegt ein Behandlungsfehler vor. Das ist nur dann der Fall, wenn
erstens ein Eingriff durchgeführt wurde, der nicht nötig gewesen
wäre, zweitens ein Eingriff unterlassen wurde, der nötig gewesen wäre
oder wenn drittens die «erforderliche Sorgfalt objektiv außer Acht
gelassen wurde», wie es in einem medizinischen Leitfaden heißt.

In 62 Fällen, die bei den Schlichtungsstellen im Jahr 2006 als
Behandlungsfehler anerkannt wurden, musste ein Patient den Fehler mit
seinem Leben bezahlen, 215 Mal wurde jemand dauerhaft schwer
geschädigt. Am häufigsten beklagt wurden Probleme mit Hüfte und Knie,
gefolgt von Gelenkbrüchen, Brustkrebs und Bandscheiben. Fehler
passierten doppelt so häufig in der Klinik wie in der Praxis, am
weitaus häufigsten klagten die Patienten über Fehler von Chirurgen.

Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland den Fachanwalt für
Medizinrecht. Wer diesen Zusatztitel erwerben will, muss eine
bestimmte Anzahl an Fällen bearbeitet, Fortbildungen absolviert und
von einem Fachausschuss akzeptiert worden sein. 200 bis 300
Fachanwälte für Medizinrecht gibt es den Kammern zufolge in
Deutschland. Vor Gericht vertreten sie sowohl die Sache der beklagten
Mediziner als auch die der klagenden Patienten.

«Der Anwalt des Arztes ist automatisch in der besseren
Ausgangsposition», sagt der Frankfurter Fachanwalt Ernst Rohde, der
vor Gericht lieber Mediziner und Kliniken vertritt als Patienten.
Diese könnten ja nur sagen «vorher war's so, und nachher war's so»,
während der Arzt seine Behandlung genau dokumentiert habe. Daher
kämen «die guten unter den Patientenanwälten» eher auf einem Umweg
zum Erfolg, nämlich indem sie nachweisen, dass der Mediziner den
Kranken nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt hat. «So kommt
der Patient zu Schadensersatz, ohne dass er den Behandlungsfehler
nachweisen muss.»

Sowohl Bürgle als Patienten- als auch Rohde als Ärzte-Anwalt raten
allen Klagewilligen ab, die sich ohne Rechtsschutzversicherung auf
den juristischen Kriegspfad begeben wollen: «Der Patient bleibt auf
allen Kosten sitzen, wenn er verliert», redet Bürgle manch
potenziellen Mandanten ins Gewissen. «Man geht dahin und will
eigentlich was haben, und am Ende legt man noch was oben drauf»,
warnt Rohde. Wie Horst-Josef Ölschläger*, der inzwischen seinen Beruf
aufgab, um sich Vollzeit seinem Sohn und seinem Kampf gegen die
Windmühlen widmen zu können.

*Namen geändert (Internet: www.aktionsbuendnis-
patientensicherheit.de; www.jusmed.de; www.baek.de; www.drbuergle-
arzthaftung.de; www.akmg.de)
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