Landessozialgericht: Große Brüste sind keine Krankheit

Darmstadt (dpa) - Große Brüste sind keine Krankheit - daher
müssten Krankenkassen die Kosten für eine Brustverkleinerung in der
Regel nicht übernehmen, entschied das Hessische Landessozialgericht
in einem am Mittwoch in Darmstadt veröffentlichten Urteil. Nur wenn
ein großer Busen entstellend wirke, müsse die Kasse für den Eingriff
aufkommen. Die Revision wurde nicht zugelassen (Aktenzeichen: L 1 KR
7/07). Vor zweieinhalb Jahren hatte das Landessozialgericht bereits
die Klage einer Frau zurückgewiesen, die unter zu kleinen Brüsten
psychisch litt und sich von ihrem Krankenversicherer einen
Brustaufbau erstatten lassen wollte. Damals urteilten Hessens oberste
Sozialrichter, dass kleine Brüste keine Krankheit seien.

Das Gericht wies nun die Klage einer 1971 geborenen Frau aus dem
Kreis Kassel zurück. Die Frau argumentierte, sie habe wegen ihrer
großen Brüste orthopädische und psychische Beschwerden. Deshalb
hätten ihr Ärzte zu einer operativen Brustverkleinerung geraten. Die
Krankenkasse lehnte jedoch die Kostenübernahme ab. Das Argument: Bei
dem ausgeprägten Übergewicht der Frau wirke die Größe der Brüste
stimmig. Ihre Rückenbeschwerden seien zudem nicht auf ihren Busen
zurückzuführen. Die psychischen Probleme solle sie besser durch
entsprechende Therapien behandeln lassen.

Die Sozialrichter gaben der Krankenkasse Recht. Es sei
wissenschaftlich nicht nachgewiesen, dass sich eine
Brustverkleinerung positiv auf orthopädische Beschwerden auswirke.
Erfolgversprechend sei es hingegen, wenn die Klägerin abnehme und
Muskeln aufbaue.
dpa hs yyhe n1 kp

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