Regress für «Pille» gegen Akne

Düsseldorf (dpa) - Ein Arzt, der die Anti-Baby-Pille nur zur
Behandlung von Akne verordnet hat, muss der Gesetzlichen Krankenkasse
die Kosten erstatten. Dies hat das Sozialgericht in Düsseldorf
entschieden und am Freitag mitgeteilt. Die «Pille» sei ein
Verhütungs- und kein Arzneimittel. Den Einwand des Frauenarztes, er
habe damit Hautprobleme wirksam und kostengünstig behandelt, ließ das
Gericht nicht gelten. Dafür sei das Mittel nicht zugelassen.
Lediglich für Versicherte bis 19 Jahren dürfe die Pille frei
verordnet werden. Der Arzt müsse daher Schadenersatz leisten. Das
Urteil (Az.: S 14 KA 166/07) ist noch nicht rechtskräftig.

[Sozialgericht]: Ludwig-Erhard-Allee 21, Düsseldorf

dpa fc yynwd n1 kl

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