Freie Wähler fordern Verbot von Flatrate-Partys
München (dpa/lby) - Die Freien Wähler im Landtag fordern ein
Verbot von Flatrate-Partys in Bayern. Grund ist die in den
vergangenen Jahren stark gestiegene Zahl von Jugendlichen, die mit
Alkoholvergiftung im Krankenhaus landen. «Die Jugendlichen trinken
zwar weniger als früher, aber einige wenige trinken extrem», sagte
der unterfränkische Abgeordnete Hans-Jürgen Fahn. Das Einstiegsalter
liege inzwischen «ab elf Jahren», die Hälfte der Jugendlichen mache
in der eigenen Familie Bekanntschaft mit Alkohol. 2007 seien in
Bayern 5875 betrunkene Jugendliche zur Ausnüchterung im Krankenhaus
gelandet - im Vergleich zu 2001 eine Zunahme um 50 Prozent.
Neben dem Verbot von Flatrate-Partys plädieren die Freien Wähler
auch für einen Ausbau der Beratung. «Man muss bei der Prävention
anfangen», sagte Fahn. Die bisher nur in einigen Landkreisen
angesiedelten Beratungsstellen diverser Projekte sollten daher zu
einem landesweiten Netz ausgebaut werden. Die steigenden Zahlen sind
nach Einschätzung des FW-Gesundheitsexperten Karl Vetter auch darauf
zurückzuführen, dass Eltern und Polizei betrunkene Jugendliche heute
eher im Krankenhaus abliefern als in früheren Zeiten. «Die Statistik
ist nicht hundertprozentig genau. Wir haben aber einen Trend, und der
ist alarmierend», sagte Vetter.
Für überzogen halten die Freien Wähler aber das Vorgehen von
Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU). Das Ministerium habe
vor sechs Wochen alle Ärzte gebeten, alle betrunkenen Jugendlichen an
die Jugendämter zu melden, sagte der FW-Gesundheitspolitiker. «Das
ist für mich ein Problem.» Der Grund: Bei sofortiger Meldung an das
Jugendamt würden manche Eltern aus Sorge vor Ärger mit den Behörden
ihre betrunkenen Kinder vermutlich nicht mehr ins Krankenhaus
bringen, um sie dort medizinisch behandeln zu lassen.
Haderthauer reagierte verärgert: «Die Freien Wähler sind jetzt
lang genug im Landtag, der Welpenschutz ist abgelaufen. Ab jetzt
gilt: Erst informieren, dann Mitschnabeln.» Die Äußerung, ich hätte
die Ärzte gebeten, alle betrunkenen Jugendlichen an die Jugendämter
zu melden, ist schlicht falsch. Nur bei Verdacht auf Vernachlässigung
durch die Eltern müsse - wie bei Verdacht auf andere
«Kindeswohlgefährdungen» - eine Meldung des Arztes an das Jugendamt
erfolgen. «In solchen Fällen darf es die Gesellschaft nicht sehenden
Auges hinnehmen, dass Kinder und Jugendliche abgleiten.» Die
Meldepflicht wurde nicht neu geschaffen, sondern sie habe mit einem
Schreiben an die Ärzteschaft die bestehende Rechtslage auf vielfachen
Wunsch der Ärzte klargestellt, betonte Haderthauer.
[Freie Wähler im Landtag]: Maximilianeum, München
dpa ch yyby z2 db
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