Die Bezahlung der EU-Beamten
Brüssel (dpa) - Die Bezahlung der gut 44 000 Beamten der
Europäischen Union ist seit 2004 durch ein Statut neu geregelt. Zur
Vermeidung jährlicher Tarifverhandlungen gibt es ein Verfahren, bei
dem sich die Gehaltserhöhungen an jenen in den EU-Staaten
orientieren.
Diese Methode führt allerdings dazu, dass sich
Gehaltsveränderungen in den Mitgliedstaaten erst mit großer
Zeitverzögerung auf die EU-Gehälter auswirken. Das Statistische Amt
Eurostat berechnet die durchschnittliche Erhöhung der Beamtengehälter
in acht großen und reichen Mitgliedstaaten, darunter auch
Deutschland. Zudem erstellt es einen Index, der die
Lebenshaltungskosten und Kaufkraft von ausländischen Beamten in
Brüssel ausdrücken soll. Beim Stichtag 1. Juli 2008 - noch vor der
Finanzkrise - wurde von Eurostat ein Anstieg von 3,7 Prozent für die
EU-Beamten in Brüssel errechnet.
Diese Erhöhung wurde dann von der Kommission dem Ministerrat -
dort sind die Mitgliedstaaten vertreten - vorgeschlagen. Sie sollte
Anfang dieses Jahres in Kraft treten. Da die Mitgliedsländer aber
wegen der Wirtschaftskrise nur eine Erhöhung um 1,85 Prozent zulassen
wollen, kommt es nun zu Verzögerungen und einem Rechtsstreit vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Die EU-Beamten gelten als gut bezahlt. Wer beispielsweise als
Nachwuchs-Dolmetscher (mindestens dreijähriges Studium) in den Dienst
der Kommission tritt, bekommt ein Grundgehalt von 4190 Euro. In den
meisten Fällen kommt eine Auslandszulage von 16 Prozent hinzu, mit
der das Gehalt auf 4571 Euro steigt. Alle zwei Jahre rückt ein
Beamter in eine besser bezahlte Dienstaltersstufe auf, sofern er
nicht in eine höhere Gehaltsgruppe eingestuft wird. In einer höheren
Einstiegsgruppe (mindestens vierjähriges Studium) liegt das
Grundgehalt eines Übersetzers oder Juristen ohne Zulagen bei 5364
Euro. Die höchste Gehaltsgruppe für Spitzenbeamte liegt in drei
Dienstaltersstufen zwischen 16 299 und 17 697 Euro Grundgehalt.
Die Beamten zahlen Steuern direkt an den EU-Haushalt. Der Satz ist
progressiv und beträgt maximal 45 Prozent. Zwei Prozent des
Grundgehalts werden für die Krankenversicherung abgezogen. Sie zahlen
auch Beiträge für die Alterssicherung und eine EU-Sonderabgabe.
(Internet: EU-Gehälter: http://dpaq.de/HrEnl)
dpa eb/cb xx w4 k6 tl
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