Krankenkasse muss Behinderten Therapierad zahlen
Darmstadt (dpa/lhe) - Behinderte erhalten von der gesetzlichen
Krankenkasse ein Therapierad, wenn sie damit dem Verlust ihrer
Gehfähigkeit vorbeugen können. Das hessische Landessozialgericht in
Darmstadt verpflichtete im konkreten Fall die Kasse einer 44-Jährigen
zur Übernahme der Kosten von 2300 Euro. Das Dreirad der Frau war nach
zwölf Jahren nicht mehr brauchbar. Sie wollte dann ein neues, teilte
das Gericht am Dienstag mit. Die Kasse meinte, die Frau könne sich
auch mit ihrem Rollstuhl fortbewegen. Die Frau argumentierte, das Rad
ergänze die Krankengymnastik. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
(Az: L 8 KR 311/08).
[Urteil im Internet: http://dpaq.de/jbmFB)
[Landessozialgericht]: Steubenplatz 14, 64293 Darmstadt
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