Schwerhörige haben Anspruch auf Lichtsignalanlage

Kassel (dpa) - Hochgradig schwerhörige Menschen haben einen
Anspruch auf eine Versorgung mit einer Lichtsignalanlage, um die
Türklingel wahrnehmen zu können. Dies entschied das
Bundessozialgericht am Donnerstag in Kassel (Az.: B 3 KR 5/09 R). Mit
einer solchen Apparatur werden akustische Signale in optische
umgewandelt. Sie soll Menschen, die unter einer an Taubheit
grenzenden Schwerhörigkeit leiden, erkennen helfen, wenn es an der
Wohnungstür läutet.

Allgemein haben behinderte Menschen einen Anspruch gegen ihre
Krankenkasse auf Versorgung mit Hilfsmitteln. Diese sollen die Folgen
ihrer Behinderung ausgleichen. Geklagt hatte eine Frau gegen die AOK
Niedersachsen. Sie hatte die Anlage im Dezember 2005 unter Vorlage
einer ärztlichen Verordnung und eines Kostenvoranschlags beantragt.
Die Krankenkasse hatte den Leistungsantrag jedoch abgelehnt.

Das Bundessozialgericht stellte fest, dass es sich bei dem Einbau
der Lichtsignalanlage nicht um eine Maßnahme zur Verbesserung des
individuellen Wohnumfeldes handelt. Diese fiele dann in die
Zuständigkeit der Pflegekassen und könnte nur nach vorheriger
Feststellung der Pflegebedürftigkeit bezuschusst werden. Der
Rechtsstreit wurde an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite